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Gutachterausschuss

Geschäftsstelle:

Rathaus Öschelbronn
Jochen Kugler
Rathausplatz 1
71126 Gäufelden-Öschelbronn
Tel. 07032 7802-123
Fax 07032 7802-9123
E-Mail schreiben

Gutachterausschuss / Grundstücksbewertung

Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z. B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Grundstückswert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen. Verkehrswertermittlungen werden in Baden-Württemberg durch bei den Gemeinden gebildete Gutachterausschüsse sowie durch Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt.

Zuständig

Der Gutachterausschuss der Gemeinde auf deren Gemarkung das Grundstück liegt. Vorsitzender des Gutachterausschuss der Gemeinde Gäufelden ist Ewald Bahlinger. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Gemeindeverwaltung Gäufelden dem Hauptamt zugeordnet. Ansprechpartner ist Jochen Kugler, Telefon 7802-123, E-Mail: kugler(@)gaeufelden.de 

Voraussetzung

Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte.

Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.

Ablauf

Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht werden.

Das Gutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat.

Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und –gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
  • Lage des Grundstücks

Kosten

Die Gebühren für die Verkehrswertgutachten richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Maßgeblich für die Gebührenrechnung ist die Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Gäufelden vom 09.11.1995, geändert durch Satzung vom 02.12.2004.

Nach dieser Satzung beträgt die Gebühr bei einem ermittelten Verkehrswert:
bis 25.000 €: 220 €
bis 100.000 €: 220 €
Zuzüglich 0,44 % aus dem Betrag über 25.000 €
bis 250.000 €: 550 €
Zuzüglich 0,28 % aus dem Betrag über 100.000 €
bis 500.000 €: 960 €
Zuzüglich, 0,14 % aus dem Betrag über 250.000 €
bis 5 Mio. €: 1.320 €
Zuzüglich, 0,07 % aus dem Betrag über 500.000 €

Ein Beispiel für die Gebührenberechnung: Bei einem Verkehrswert von 250.000 € beträgt die Grundgebühr 550 €. Dazu kommen 0,28 % aus dem Betrag über 100.000 €, also aus 150.000 € das sind 420 €. Die Gesamtgebühr beträgt damit 970 €.

Bei unbebauten Grundstücken beträgt die Gebühr 60 % der nach der obigen Tabelle berechneten Gebühren. Bei Grundstückswerten bis 10.000 € liegt die Mindestgebühr bei 82 €. Die Gutachterausschussgebührensatzung enthält noch einige Spezialregelungen. Die Gebührensatzung kann ebenso wie die Anträge auf Erstellung von Verkehrswertgutachten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefordert werden.

Rechtsgrundlage

§ 192 – 199 Baugesetzbuch (BauGB) (Wertermittlung)
Gutachterausschussverordnung

Bodenrichtwerte für Grundstücke in Gäufelden 2009/2010
(Richtwert f. d. Zeitraum 01.01.2009-31.12.2010) 

Ortsteil Nebringen

  • Wohnbauflächen in Baugebieten die nach 1975 erschlossen wurden: 335,00 €/qm
  • Übrige Wohnbaugrundstücke: 290,00 €/qm
  • Gewerbeflächen: 80,00 €/qm
  • Rohbauland: 30,00 €/qm
  • Bauerwartungsland: 15,00 €/qm

Ortsteil Öschelbronn

  • Wohnbauflächen in Baugebieten die nach 1975 erschlossen wurden: 280,00 €/qm
  • Übrige Wohnbaugrundstücke: 205,00 €/qm
  • Schuppengebiet: 27,00 €/qm
  • Rohbauland: 30,00 €/qm
  • Bauerwartungsland: 15,00 €/qm

Ortsteil Tailfingen

  • Wohnbauflächen in Baugebieten die nach 1975 erschlossen wurden: 205,00 €/qm
  • Übrige Wohnbaugrundstücke: 160,00 €/qm
  • Gartenhausgebiet: 13,00 €/qm
  • Schuppengebiet: 27,00 €/qm
  • Rohbauland: 25,00 €/qm
  • Bauerwartungsland: 10,00 €/qm

Erläuterungen:

  • Baureifes Land im Sinne dieser Einteilung sind bebaubare Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sind (= voll erschlossen, sofort bebaubar).
  • Rohbauland sind nicht erschlossene Flächen, die
    1. in einem Bebauungsplan als Baugebiet festgesetzt sind oder
    2. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, für die ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist oder
    3. in einem Gebiet liegen, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne von § 30 BauGB aufzustellen.
  • Bauerwartungsland sind Flächen die in einem Flächennutzungsplan als künftige Bauflächen dargestellt sind.

Gäufelden, 07.06.2011 

gez. Bahlinger
Vorsitzender des Gutachterausschusses 

Weitere Informationen

Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in ihren Entscheidungen neutrale und unabhängige Kollegialgremien und Behörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind im Sinne des Datenschutzes zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere Informationen und eine Suche nach Geschäftsstellen in Baden-Württemberg finden Sie auch unter www.gutachterauschuesse-bw.de.

 

Urheberrecht

Gemeinde Gäufelden | Rathausplatz 1 | 71126 Gäufelden-Öschelbronn | Tel. 07032 7802-0 | Fax. 07032 7802-9100 | E-Mail schreiben