![]() GutachterausschussGeschäftsstelle:Rathaus Öschelbronn Gutachterausschuss / GrundstücksbewertungErstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert eines Grundstücks Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z. B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Grundstückswert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen. Verkehrswertermittlungen werden in Baden-Württemberg durch bei den Gemeinden gebildete Gutachterausschüsse sowie durch Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt. Zuständig Der Gutachterausschuss der Gemeinde auf deren Gemarkung das Grundstück liegt. Vorsitzender des Gutachterausschuss der Gemeinde Gäufelden ist Ewald Bahlinger. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Gemeindeverwaltung Gäufelden dem Hauptamt zugeordnet. Ansprechpartner ist Jochen Kugler, Telefon 7802-123, E-Mail: kugler(@)gaeufelden.de Voraussetzung Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte. Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht. Ablauf Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht werden. Das Gutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat. Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist. Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
Kosten Die Gebühren für die Verkehrswertgutachten richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Maßgeblich für die Gebührenrechnung ist die Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Gäufelden vom 09.11.1995, geändert durch Satzung vom 02.12.2004. Nach dieser Satzung beträgt die Gebühr bei einem ermittelten Verkehrswert: Ein Beispiel für die Gebührenberechnung: Bei einem Verkehrswert von 250.000 € beträgt die Grundgebühr 550 €. Dazu kommen 0,28 % aus dem Betrag über 100.000 €, also aus 150.000 € das sind 420 €. Die Gesamtgebühr beträgt damit 970 €. Bei unbebauten Grundstücken beträgt die Gebühr 60 % der nach der obigen Tabelle berechneten Gebühren. Bei Grundstückswerten bis 10.000 € liegt die Mindestgebühr bei 82 €. Die Gutachterausschussgebührensatzung enthält noch einige Spezialregelungen. Die Gebührensatzung kann ebenso wie die Anträge auf Erstellung von Verkehrswertgutachten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefordert werden. Rechtsgrundlage § 192 – 199 Baugesetzbuch (BauGB) (Wertermittlung) Bodenrichtwerte für Grundstücke in Gäufelden 2009/2010 Ortsteil Nebringen
Ortsteil Öschelbronn
Ortsteil Tailfingen
Erläuterungen:
Gäufelden, 07.06.2011 gez. Bahlinger Gutachterausschüsse in Baden-WürttembergDie Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in ihren Entscheidungen neutrale und unabhängige Kollegialgremien und Behörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind im Sinne des Datenschutzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Informationen und eine Suche nach Geschäftsstellen in Baden-Württemberg finden Sie auch unter www.gutachterauschuesse-bw.de.
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