Förderung von Vereinen, Organisationen und Kirchen
Zum 01.01.2023 sind die neuen Vereinsförder-Richtlinien für die Vereine, Organisationen und Kirchen (RiL) in der Gemeinde Gäufelden in Kraft getreten.
Um die Arbeit der Vereine, Organisationen und Kirchen in Gäufelden und besonders die in den Vereinen betriebene Jugendarbeit zu intensivieren, wurden allgemein gültige Richtlinien aufgestellt.
Die Förderung wird daran ausgerichtet, den Vereinen/Organisationen bei ihren Problemen und Aufgaben zu helfen und den sich wandelnden Strukturen und Ansprüchen gerecht zu werden. Sie ist davon geprägt, dass sie eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ darstellt. Das ehrenamtliche Element muss sichergestellt bleiben. Nur damit können die Vereine ihrer wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Aufgabe gerecht werden. Auf diesen Grundgedanken basieren die Richtlinien zur Vereinsförderung der Gemeinde Gäufelden.
Die Förderung erfolgt als pauschale Grundförderung, der Jugendförderung und ggf. einem Investitionszuschuss nach den RiL.
Die schriftlichen Anträge sollen bis spätestens 30. September eines jeden Jahres gestellt werden. Für die Antragstellung ist das Formblatt der Gemeinde Gäufelden zu verwenden. Die entsprechenden Unterlagen sollen beigelegt werden.
Da die Förderung nach den RiL in diesem Jahr das erste Mal erfolgt wurde die Antragsfrist ausnahmsweise bis 31.10.2023 verlängert.
Richtlinien zur Förderung der Vereine, Organisationen und Kirchen