Wappenbeschreibung und Wappendeutung
In gespaltenem Schild vorne in Silber (weiß) ein schwarzer Abtsstab, hinten in Rot ein silberner (weißer) Kelch.
Flaggenfarben: Weiß - Rot (Silber - Rot)
Wappendeutung
Der schwarze Abtsstab war schon im Wappen der früheren Gemeinde Öschelbronn enthalten, weil dieser Ort seit 1413 teilweise dem Kloster Bebenhausen gehört hat. Dieselbe Figur ist schon für 1683 als Fleckenzeichen von Nebringen belegt, das schon bei seiner ersten Nennung im 12. Jahrhundert im Besitz des Klosters Hirsau gewesen ist.
Den Kelch zeigten bis 1956 die Farbdruckstempel der ehemaligen Gemeinde Tailfingen. Er gelangte damals auch in deren Wappen. Somit sind Symbole aller drei am 1. Juli 1971 zur neuen Gemeinde Gäufelden zusammengeschlossenen Orte im neuen Gemeindewappen vereinigt.
Wichtiger Hinweis:
Schutz des Gemeindewappens
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind, ein Gemeindewappen zu führen. Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst. Zur Führung berechtigt sind deshalb grundsätzlich nur die Organe der Gemeinde (also grundsätzlich Gemeinderat und Bürgermeister). Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Gemeindewappens grundsätzlich untersagt.
Ebenso wie das Recht auf den Namen der Gemeinde ist auch das Recht, ein Wappen zu führen, als sogenanntes Persönlichkeitsrecht gemäß § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt.
Die Verwaltung bittet deshalb um Verständnis, dass sie Bitten zur Verwendung des Gemeindewappens für gewerbliche oder Private Zwecke (u. a. Geschenkartikeln) nicht entsprechen kann. Das unbefugte Benutzen des Gemeindewappens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem besteht für die Gemeinde ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch.