Um bebaute Bereiche zu verbessern und aufzuwerten, können Kommunen Sanierungsgebiete festlegen.
Die Gemeinde Gäufelden wurde im Jahr 2015 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen und hat am 22.10.2015 das Sanierungsgebiet „Rotengarten / Toräcker“ als Satzung förmlich festgelegt.
Zentrale Ziele für dieses Gebiet sind u. a. die Verbesserung der Wohnverhältnisse und der vorhandenen Strukturen, z. B. durch Gebäudemodernisierungen und Wohnumfeldverbesserungen und die Neugestaltung des öffentlichen Raumes, um das Gebiet für die Bedürfnisse der Bewohner besser nutzbar zu machen.
Im Zuge der Sanierung sind seitens der Kommune zahlreiche Maßnahmen geplant. Zur Erreichung der Sanierungsziele reichen jedoch öffentliche Maßnahmen nicht aus.
Der Erfolg hängt entscheidend von der Beteiligung der Eigentümer ab! Die Gemeinde setzt auf eine rege Beteiligung der Bürgerschaft bei der Sanierung.
Modernisierung und Instandsetzung
Grundsätzlich gilt, dass Modernisierungen umfassend sein sollten. Dies bedeutet, dass durch verschiedene bauliche Maßnahmen bauliche Nachteile und Missstände beseitigt und der Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöht wird. Der energetischen Ertüchtigung ist dabei besonders Rechnung zu tragen.
Solche Einzelmaßnahmen können sein:
Abbruch von Gebäuden
Auch für die Beseitigung von Gebäuden können Sie einen finanziellen Zuschuss erhalten. Es gelten die unten aufgeführten Voraussetzungen.
Wichtiger Hinweis
Um eine Förderung sowie eine erhöhte steuerliche Abschreibung geltend machen zu können, muss vor Beginn der geplanten Maßnahme eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Gäufelden abgeschlossen werden. Maßnahmen, die vor Abschluss einer Vereinbarung begonnen werden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall max. 20 %.
Die Summe aller Förderungen nach wird auf Grund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes Baden-Württemberg betragsmäßig je Grundstück auf 40.000,00 € beschränkt. Bei Schaffung von Barrierefreiheit und / oder Denkmal beträgt die Beschränkung 50.000,00 €.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bei Modernisierungsmaßnahmen gilt außerdem:
Gemeinde Gäufelden
Rathaus Öschelbronn
Jochen Kugler
Rathausplatz 1
71126 Gäufelden-Öschelbronn
Tel.: 07032 7802-123
E-Mail: kugler@gaeufelden.de
Sanierungsträger:
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Sindy Bieler
Hohenzollernstraße 12 – 14
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 16757230
E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de