Was bedeutet TAKKI?
TAKKI ist ein Konzept im Landkreis Böblingen und heißt übersetzt: Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen. Tagespflege für Kleinkinder ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Haushalt der Betreuungsperson oder in anderen geeigneten Räumen. TAKKI wurde 2008 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, dem Landkreis Böblingen sowie den Tages- und Pflegeelternvereinen eingeführt. Für den Kreis Böblingen ist dies der tupf (Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen).
Welche Ziele hat TAKKI?
Die Kindertagespflege bietet Kindern eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagespflegeperson unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Ziele sind unter anderem mehr Tagespflegeplätze für u-3-Kinder zu schaffen, das Engagement der Tagespflegepersonen stärker zu würdigen und den Eltern eine echte Wahl zwischen Einrichtungen und Tagespflege zu ermöglichen.
Was kostet TAKKI?
Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren nach dem TAKKI-Modell orientieren sich an den Benutzungsgebühren für die Kinderkrippen der Gemeinde Gäufelden und betragen ab dem 01.04.2020:
Aktuelles Gebührenverzeichnis der Gemeinde Gäufelden für TAKKI (gültig ab 01.04.2020)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich als Tagespflegeperson an TAKKI beteiligen möchte, oder als abgebende Eltern/Personensorgeberechtigte mein Kind von einer "TAKKI Tagespflegeperson" betreuen lassen möchte?
Personen, die Interesse haben, sich als Tagespflegeperson an TAKKI zu beteiligen, wenden sich an den Tageselternverein im Landkreis Böblingen.
Für den Kreis Böblingen: www.tupf.de
Dieser vermittelt Sie dann an uns. Die Familien schließen hierzu einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson über tupf ab. Die Gemeinde Gäufelden schließt dann im Anschluss eine Vereinbarung zwischen der Tagespflegeperson und der Gemeinde.
Welche Vorteile bietet TAKKI den abgebenden Eltern/Personensorgeberechtigten?
Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen, gestaffelt nach Betreuungsumfang von den Gemeinden / Städten, in der das betreute Kind wohnt. Das Pflegeverhältnis wird nicht durch die finanzielle Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet!
Die Tagespflegeperson bleibt auch bei TAKKI weiterhin selbstständig tätig. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate. Des Weiteren erhält die Tagespflegeperson von der Kommune bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und bis zu 30 Krankheitstagen (6 Wochen) den Aufwandersatz pro Kalenderjahr erstattet. Dadurch entsteht eine finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson.
Welche Voraussetzungen muss die Tagespflegeperson erfüllen, um an TAKKI teilnehmen zu können?
Wie funktioniert die Bezahlung bei TAKKI?
Die Bezahlung der Tagespflegeperson erfolgt durch die Wohnortgemeinde, in der das zu betreuende Kleinkind wohnt. Die Bezahlung erfolgt gestaffelt nach Betreuungszeiten und den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate.
Welche Aufgabe hat der "tupf"?
Bei allgemeinen Fragen zu TAKKI in der Gemeinde Gäufelden wenden Sie sich bitte an Jana Schaupp. Bei Fragen zu den Gebühren an Angelika Schmidt.