Bauvorhaben Ki-So-NK-N_2019-006 Neubau/Anbau Krippe
Auftrag/
Auftragsgegenstand | Estrich- und Bodenbelagsarbeiten |
Ort der Ausführung | 71126 Gäufelden, OT Nebringen, Schollerstraße 12 |
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung | Estrich mit Fußbodenheizung Bodenbelag Linoleum inkl. zwei Schmutzfangmatten |
Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung | März, Mai 2021 |
Auftrag/Ausschreibungsunterlagen | Erfolgt durch Gemeinde Gäufelden |
Die Gemeinde Gäufelden informiert:
Die Verwaltungsvorschrift der baden‐württembergischen Landesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID‐19‐Pandemie (VwV Investitionsfördermaßnahmen) soll es möglich machen, öffentliche Aufträge schneller und einfacher zu vergeben. Damit soll die Konjunktur nach dem wirtschaftlichen Einbruch infolge der COVID‐19‐Pandemie belebt werden.
Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollen insbesondere auch dafür genutzt werden, um kleine und mittlere Unternehmen, Start‐ups und Innovationen zu stärken sowie das Ziel einer nachhaltigen Beschaffung zu verwirklichen.
Ergänzend zu den geltenden Regelungen des ersten Abschnitts der Vergabe‐ und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sind Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben beziehungsweise Verhandlungsvergaben und Direktaufträge ohne nähere Begründung zugelassen, wenn der geschätzte Auftragswert eine bestimmte Wertgrenze voraussichtlich nicht überschreitet:
Dementsprechend sind bei Bauleistungen Freihändige Vergaben nach § 3a Absatz 3 VOB/A bis zu einer Summe von 100.000 Euro möglich.