Anmeldeverfahren der Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2021
Wo kann ich mein Kind anmelden?
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in einer Kita Ihres Teilortes. Bei einem ersten Informationsgespräch können Sie die Einrichtung kennenlernen und erhalten den Aufnahmeantrag.
Wie läuft das Anmeldeverfahren ab?
Bitte geben Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag in der von Ihnen gewünschten Kita ab. Der Antrag wird von der Einrichtungsleitung gegengezeichnet und an den Träger weitergegeben. Nur von Personensorgeberechtigten und der Einrichtungsleitung unterschriebene Anträge können bei fristgerechtem Eingang bearbeitet werden. Durch Abgabe des Antrags besteht noch kein Anspruch auf den gewünschten Platz. Plätze können nur bei ausreichender Kapazität vergeben werden. Sie erhalten im Anschluss eine Eingangsbestätigung durch den Träger. Auch diese Bestätigung ist noch keine Platzzusage. Eventuell wird Ihnen auch mitgeteilt, dass Sie auf einer Warteliste geführt werden müssen, da aktuell der gewünschte Platz nicht vorhanden ist. Als Platzzusage gilt erst der schriftliche Gebührenbescheid, der gleichzeitig als Aufnahmebescheid zu verstehen ist. Diesen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung. Das Kitajahr startet jeweils zum 1.8. eines Jahres. Die Vormerkung für einen Platz (Krippe und Kita) ist erst ab Geburt möglich. Vermerken Sie auf dem Aufnahmeantrag immer eine Priorität 2, falls es in Ihrer Wunscheinrichtung keinen Platz geben sollte.
Um bedarfsgerecht planen zu können, bitten wir Sie, so früh wie möglich einen Aufnahmeantrag zu stellen. Die Anmeldefrist für Neuanmeldungen ist spätestens der 15.2. (für das kommende Kitajahr). Krippekinder (1-3 Jahre), die zwischen 16.2. und 31.7. eines Jahres geboren werden, können zusätzlich zum Stichtag 15.8. eines Jahres angemeldet werden.
Wann kann ich mit einer Platzzusage rechnen?
Über die Aufnahmen für das neue Kindergartenjahr wird Anfang März entschieden.
Einbezogen werden alle bis zum 15.02. j.J. eingegangenen Anmeldungen. Später eingehende Anmeldungen und Neuzuzüge werden auf einer Warteliste geführt.
Zusagenrunde: Bis spätestens Ende April bekommen Sie eine schriftliche Zusage vom Träger (Gebührenbescheid) falls ein passender Platz in Ihrer Wunsch-Kita verfügbar ist.
Sollte in der von Ihnen gewählten Kita kein Platz zum gewünschten Zeitpunkt vorhanden sein, werden wir Ihr Kind in der von Ihnen auf dem Aufnahmeantrag genannten Alternativ-Einrichtung einplanen (sofern dort freie Plätze vorhanden sind). Sie erhalten hierüber eine schriftliche Information (= Gebührenbescheid).
Sollte auch in der Alternativ-Einrichtung kein Platz vorhanden sein und daher noch keine Platzzusage möglich sein, werden freie Restplätze in den anderen Kitas nach den Vergabekriterien vergeben (Anfang Mai). Soweit es möglich ist, werden Ihre Wünsche berücksichtigt. In diesem Fall würden wir mit Ihnen direkt Kontakt aufnehmen, um eine Lösung zu finden. Sofern die Aufnahmeanträge die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreiten und die in der KiBS (PDF-Datei) genannten Aufnahmekriterien ebenso nicht ausreichen, wird per Losverfahren über die Vergabe der Plätze entschieden.
Wie geht es dann weiter?
Vor Betreuungsbeginn findet ein Aufnahmegespräch in der Kita statt. Die Einrichtung meldet sich hierzu bei Ihnen. Die Eingewöhnungsphase, Ihre offenen Fragen und die abschließenden Anmeldeformalitäten werden in diesem Gespräch geklärt.
Wie ist der Ablauf des Änderungs- und Abmeldeverfahrens?
Bei Eingang einer Änderungsmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Diese gilt noch nicht als Zusage. Wenn die Änderung das neue Kindergartenjahr betrifft, erhalten Sie die Zusage Ende April (wie bereits beschrieben). Wenn es sich um eine kurzfristige Änderung handelt, kann diese nur bei entsprechender Platzkapazität berücksichtigt werden.
Die Änderungsmeldung/Abmeldung muss spätestens am 20. des Vormonats, von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben, bei der Einrichtungsleitung vorliegen (Bsp.: Abmeldung zum 31.12. – Abmeldung muss bis spätestens 20.11. in der Kita vorliegen).