Kleinkindertagespflege im Landkreis Böblingen
Was bedeutet TAKKI?
TAKKI ist ein Konzept im Landkreis Böblingen und heißt übersetzt: Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen. Tagespflege für Kleinkinder ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Haushalt der Betreuungsperson oder in anderen geeigneten Räumen. TAKKI wurde 2008 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, dem Landkreis Böblingen sowie den Tages- und Pflegeelternvereinen eingeführt. Für den Kreis Böblingen ist dies der tupf (Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen).
Welche Ziele hat TAKKI?
Die Kindertagespflege bietet Kindern eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagespflegeperson unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Ziele sind unter anderem mehr Tagespflegeplätze für u-3-Kinder zu schaffen, das Engagement der Tagespflegepersonen stärker zu würdigen und den Eltern eine echte Wahl zwischen Einrichtungen und Tagespflege zu ermöglichen.
Was kostet TAKKI?
Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren nach dem TAKKI-Modell orientieren sich an den Benutzungsgebühren für die Kinderkrippen der Gemeinde Gäufelden und betragen ab dem 01.08.2023:
Aktuelles Gebührenverzeichnis der Gemeinde Gäufelden für TAKKI (PDF-Datei)(gültig ab 01.08.2023)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich als Tagespflegeperson an TAKKI beteiligen möchte, oder als abgebende Eltern/Personensorgeberechtigte mein Kind von einer "TAKKI Tagespflegeperson" betreuen lassen möchte?
Personen, die Interesse haben, sich als Tagespflegeperson an TAKKI zu beteiligen, wenden sich an den Tageselternverein im Landkreis Böblingen.
Für den Kreis Böblingen
Telefonnummer: 07031 21371-0
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Dieser vermittelt Sie dann an uns. Die Familien schließen hierzu einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson über tupf ab. Die Gemeinde Gäufelden schließt dann im Anschluss eine Vereinbarung zwischen der Tagespflegeperson und der Gemeinde.
Welche Vorteile bietet TAKKI den abgebenden Eltern/Personensorgeberechtigten?
Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen, gestaffelt nach Betreuungsumfang von den Gemeinden / Städten, in der das betreute Kind wohnt. Das Pflegeverhältnis wird nicht durch die finanzielle Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet!
Die Tagespflegeperson bleibt auch bei TAKKI weiterhin selbstständig tätig. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate. Des Weiteren erhält die Tagespflegeperson von der Kommune bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und bis zu 30 Krankheitstagen (6 Wochen) den Aufwandersatz pro Kalenderjahr erstattet. Dadurch entsteht eine finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson.
Welche Voraussetzungen muss die Tagespflegeperson erfüllen, um an TAKKI teilnehmen zu können?
- Die Tagespflegeperson muss sich mit 160 Unterrichtseinheiten (davon 30 Unterrichtseinheiten vorbereitend, und 130 Einheiten Praxis begleitend) qualifizieren.
- Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird von den beiden Tageselternvereinen im Landkreis Böblingen, in Kooperation mit den Familienbildungsstätten im Landkreis Böblingen, durchgeführt.
- Die Qualifizierungskosten werden vom Landkreis Böblingen zurückerstattet, sobald die Tagespflegeperson ein unter dreijähriges Tageskind aufnimmt.
- Die Tagespflegeperson benötigt eine gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII, diese wird über die Tageselternvereine beantragt. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Geprüft werden auch Persönlichkeit, Kompetenz, Kooperationsbereitschaft und der Nachweis fundierter Kenntnisse in der Kindertagespflege.
- Es muss eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde bzw. Stadt, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält unterzeichnet werden. Des weiteren soll ein Betreuungsvertrag „TAKKI“ mit den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten des Tageskindes abgeschlossen werden.
- Die Tagespflegeperson muss bereit sein nach den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege zu arbeiten.
- Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen wird von der Tagespflegeperson erwartet.
Wie funktioniert die Bezahlung bei TAKKI?
Die Bezahlung der Tagespflegeperson erfolgt durch die Wohnortgemeinde, in der das zu betreuende Kleinkind wohnt. Die Bezahlung erfolgt gestaffelt nach Betreuungszeiten und den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate.
Welche Aufgabe hat der "tupf"?
- Der Tageselternverein berät, qualifiziert und vermittelt, im Auftrag des Kreisjugendamts Böblingen, Tagespflegepersonen.
- Eltern wenden sich zur Vermittlung und Beratung an den Verein
- Praxisbegleitende Gesprächs- und Informationskreise für Tagespflegepersonen werden angeboten.