Corona-Live-Ticker für Gäufelden
29.06.2022: 62 aktive Fälle in Gäufelden
22.06.2022: 58 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 25 im Lkrs. Böblingen: 359,6)
15.06.2022: 45 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 24 im Lkrs. Böblingen: 314,6)
09.06.2022: 43 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 23 im Lkrs. Böblingen: 190,1)
25.05.2022: 42 aktive Fälle in Gäufelden
18.05.2022: 60 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 20 im Lkrs. Böblingen: 374)
17.05.2022: Corona-Verordnung verlängert bis 28.06.2022 (siehe unten)
11.05.2022: 102 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 19 in Gäufelden: 558)
04.05.2022: 122 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 18 in Gäufelden: 741)
02.05.2022: Corona-Verordnung gültig ab 02.05.2022
27.04.2022: 92 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 17 in Gäufelden: 612)
20.04.2022: 117 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 16 in Gäufelden: 784)
13.04.2022: 175 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 15 in Gäufelden: 945)
06.04.2022: 179 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 14 in Gäufelden: 902)
03.04.2022: Neue Corona-Verordnung 03.04.2022
30.03.2022: 231 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 13 in Gäufelden: 1.288)
23.03.2022: 314 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 12 in Gäufelden: 1.890)
19.03.2022: Neue Informationen bei positivem Coronatest, zur Corona-Verordnung Absonderung und Absonderungsbescheinigung gültig ab 19.03.2022 (siehe unten)
19.03.2022: Neue Corona-Regeln ab 23.02.2022
16.03.2022: 317 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 11 in Gäufelden: 1.911)
09.03.2022: 291 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 10 in Gäufelden: 1.900)
02.03.2022: 255 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 9 in Gäufelden: 1.525)
23.02.2022: 255 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 8 in Gäufelden: 1.836)
23.02.2022: Neue Corona-Regeln ab 23.02.2022
16.02.2022: 299 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 7 in Gäufelden: 2.008)
09.02.2022: Neue Corona-Regeln ab 09.02.2022
09.02.2022: 279 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 6 in Gäufelden: 1.911)
08.02.2022: Neue Informationen zur Isolation und Absonderung gültig ab 26.01.2022
02.02.2022: 264 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 5 in Gäufelden: 2.018)
28.01.2022: Neue Corona-Regeln ab 28.01.2022
26.01.2022: 124 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 4 in Gäufelden: 1.020)
19.01.2022: 64 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 3 in Gäufelden: 515)
17.01.2022: Inzidenzwert hat die Marke 500 überschritten - Ausgangsbeschränkungen auch im Landkreis Böblingen (siehe unten)
12.02.2022: Neue Informationen zur Isolation und Absonderung gültig ab 12.01.2022 (siehe unten)
12.02.2022: Neue Corona-Regeln ab 12.01.2022
12.01.2022: 50 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 2 in Gäufelden: 344)
07.01.2022: Bund-Länder-Beschluss vom 07.01.2022
05.01.2022: 24 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 1 in Gäufelden: 150)
29.12.2021: 36 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 52 in Gäufelden: 161)
28.12.2021: 3G-Regelung beim Besuch des Rathauses und der Bürgerbüros ab 01.01.2022
27.12.2021: Neue Corona-Regeln ab 27.12.2021
22.12.2021: 42 aktive Fälle in Gäufelden (7-Tage-Inzidenz KW 51 in Gäufelden: 322)
20.12.2021: Neue Corona-Regeln ab 20.12.2021
15.12.2021: Weitere Impfangebote im Kreisimpfstützpunkt (KIS) (siehe unten)
15.12.2021: 45 aktive Fälle in Gäufelden
08.12.2021: 51 aktive Fälle in Gäufelden
04.12.2021: Land verschärft erneut Corona-Regeln ab 04.12.2021
01.12.2021: Start im Kreisimpfstützpunkt (KIS)
01.12.2021: 61 aktive Fälle in Gäufelden
24.11.2021: Neue Corona-Regeln ab 24.11.2021
24.11.2021: Änderung des Infektionsschutzgesetzes - 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht ab 24.11.2021
24.11.2021: 72 aktive Fälle in Gäufelden
24.11.2021: Ab sofort wird einmal wöchentlich (mittwochs) wieder die Zahl der aktiven Fälle in Gäufelden erhoben und veröffentlicht.
23.11.2021: Erneut Testpflicht in den Kitas (siehe unten)
Informationen zu positivem Coronatest, Corona-Verordnung Absonderung und Absonderungsbescheinigung - Änderungen ab 02.05.2022
Am 02.05.2022 ist die Änderung der Corona-Verordnung Absonderung in Kraft getreten. Die aktuellen Regelungen sind:
- Für positiv getestete Personen:
- Positiv getestete Personen können die Absonderung, sofern sie mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind, nach 5 Tagen ohne Freitestung beenden.
- Für Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte nach Ende der Absonderung mit negativem Schnelltest
- Für Kontaktpersonen/ Haushaltsangehörige Personen:
- Als enge Kontaktperson, wie auch als haushaltsangehörige Person wirdempfohlen, sich in Absonderung zu begeben.
Schnelltests zur Freitestung müssen durch eine offizielle Teststelle nach § 6 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes durchgeführt und dokumentiert werden.
Positiv getestete Personen werden nicht mehr regelmäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert. Daher sind unter den folgenden Überschriften Informationen zum Umgang mit einem positiven Coronatest zusammengestellt:
- Merkblatt „Mein Selbsttest ist positiv“ (PDF) (PDF-Datei)
- Merkblatt „Mein Schnelltest ist positiv“ (PDF) (PDF-Datei)
- Merkblatt „Mein PCR-Test ist positiv“ (PDF) (PDF-Datei)
Dauer der Absonderung (Infizierte Person) :
Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Absonderung, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Absonderung fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Absonderung zu beenden.
Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich können nach Ende der Absonderung nur mit Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses in der jeweiligen Einrichtung/ oder von einer offiziellen Teststelle die Arbeit wieder aufnehmen.
Berechnungsbeispiel zur Absonderungsdauer:
Sie haben zunächst ein positives Testergebnis in einer offiziellen Teststelle erhalten. Ihre Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Ergebnismitteilung des Schnelltests.
Sie führen am 1. Mai einen Antigenschnelltest (offizieller Schnelltest) durch und erhalten am gleichen Tag ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (1. Mai). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Mai (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Mai, Tag 5. der 6. Mai. Ab dem 07. Mai, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen, sofern sie seit 48 Stunden frei von Symptomen sind.
Dauer der Absonderung für Kontaktpersonen/ Haushaltsangehörige Personen
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.
Absonderungsbescheinigung und Entschädigungsanspruch:
Für positiv getestete Personen reicht künftig ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststelle als Nachweis, dass man in Absonderung war. Nicht mehr nötig ist eine Absonderungs-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. |
Das Testergebnis ist dann im Rahmen des Entschädigungsverfahrens von Ihrem Arbeitgeber beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Hier erhalten Sie Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-entschaedigungen/
Weitere Informationen zum Thema der Absonderung erhalten Sie unter:https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte
Unternehmen und Beschäftigte in Baden-Württemberg haben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie viele Fragen. Die wichtigsten Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Banden-Württemberg zusammengestellt.
Erreichbarkeit des Rathauses und der Außenstellen
Das Rathaus und die Bürgerbüros bleiben wegen des Corona-Virus weiterhin geschlossen. Termine für alle Bürgerbüroangelegenheiten können in allen Bürgerbüros vereinbart werden. Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Bürgerbüro Öschelbronn, Telefon 07032 / 7802 - 115
Bürgerbüro Nebringen, Telefon 07032 / 9909 – 30
Bürgerbüro Tailfingen, Telefon 07032 / 8950581
Standesamt, Telefon 07032 / 7802 – 127
Die Termine sind nur mit einem „Mund-Nasen-Schutz“ möglich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus sind telefonisch erreichbar
von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
von Montag, Dienstag, Freitag und von 14.00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Außerdem können Sie gerne per Mail mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt treten.
Sonstige Fragen zu Corona
Aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten des Landkreises Böblingen unter https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html .
Allgemeine Hinweise an die Bürgerschaft
Die Gemeindeverwaltung Gäufelden appelliert auch weiterhin an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger:
Jede und jeder kann mit seinem persönlichen Verhalten durch Einschränkung der Kontakte im Alltag dazu beitragen, dass das Erreichte auch auf Dauer gesichert werden kann.
Wir bitten Sie, sich nur dann ins Rathaus oder zu anderen Verwaltungsstellen zu begeben, wenn es wirklich dringend notwendig ist und nicht aufgeschoben werden kann
Wer krank ist, sollte von einem Besuch bei den öffentlichen Einrichtungen absehen.
Auf die einschlägigen Hygieneregeln wird verwiesen:
- Regelmäßig und gründlich Hände waschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Hustenetikette einhalten
- Abstand von den Mitmenschen halten
- Geschirr und Wäsche bei mindestens 60 Grad waschen
- geschlossene Räume mehrmals täglich lüften.
Lassen Sie sich Impfen. Informationen zum Impfen finden Sie u.a. unter https://www.dranbleiben-bw.de/ .
Für allgemeine Fragen zum Umgang der Gemeinde Gäufelden steht Ihnen unser Ordnungsamt unter der Telefonnummer 07032 / 7802-148 zur Verfügung.
Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württemberg
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die vom Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium fachlich unterstützt wird. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Bitte haben Sie Verständnis hierfür, dass juristische Beratungen und individualmedizinische Konsultationen von den Hotline-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern nicht geleistet werden können.
Für gehörlose Menschen steht die Hotline montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.
Weiter zu aktuellen Infos unter www.baden-wuerttemberg.de
Weiter zu aktuellen Informationen des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Ältere Menschen und gefährdete Gruppen schützen
Das Coronavirus ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch.
Folgende Maßnahmen sollten ältere Menschen ergreifen, um sich zu schützen:
- Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können Überträger sein.
- Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst nicht in die Betreuung einbezogen werden.
- Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an, und fragen, wie Sie sich verhalten sollen.
- Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der Nachbarschaft an.
- Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.
- Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht.
- Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.
- Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie Bekannte treffen!
Auch in der aktuellen Situation ist Wachsamkeit vor „falschen Helfern“ notwendig. So fragen Betrüger besonders ältere Menschen nach Geld für teure Medikamente und medizinische Behandlungen; angebliche Handwerker behaupten, Haus und Wohnung zu überprüfen und desinfizieren zu wollen.
Das BMFSFJ und die BAGSO empfehlen daher dringend, Unbekannten kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.
Wenn wir alle aufeinander achten, dann leben wir Solidarität im Alltag!
Helfende Hände Gäufelden
In diesen Tagen wird gegenseitige Hilfe noch wichtiger. Sollten Sie zu einer der durch die derzeitige Pandemie betroffenen Risikogruppen gehören (hohes Alter, Immunschwäche oder bestimmte Grunderkrankungen), dann möchten wir Sie sehr gerne unterstützen, gesund zu bleiben.
Daher wollen wir als Gemeinde Gäufelden in Zusammenarbeit mit den Kirchen und Vereinen die Initiative ergreifen und Hilfe koordinieren.
Menschen brauchen Hilfe und Menschen können Hilfe anbieten.
Insbesondere für
- Einkäufe
- Botengänge
- dringende Erledigungen
...
Menschen, die Hilfe benötigen und Menschen, die Hilfe anbieten, können sich unter der zentralen Rufnummer 07032 2014-25 oder E-Mail helfendehaende(@)gaeufelden.de melden.