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Rathaus Gäufelden-Öschelbronn
Luftbild Gemeinde Gäufelden
Bild: Mensa in Nebringen bei Nacht
Aspenhalle Gäufelden-Öschelbronn
Großes Orchester
Bahnhof Gäufelden
Bild: Waldkindergartengebäude in Gäufelden-Nebringen
Spielplatz
Feuerwehrhaus Gäufelden mit Einsatzfahrzeugen
Bild: Radfahrer auf der Radrennbahn

Das Ordnungsamt informiert: Tempo 30 in der Jettinger Straße zwischen Stuttgarter Straße und Vogelsangstraße, Öschelbronn

In der Jettinger Straße gilt zwischen der Stuttgarter Straße und der Vogelsangstraße: Tempo 30!

Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Gäufelden-Öschelbronn wird nach der Fertigstellung in mehreren Bereichen Tempo 30 angeordnet.

Für den bereits sanierten Bereich in der Jettinger Straße wurden die Verkehrszeichen „Tempo 30“ kürzlich durch die Straßenmeisterei des Landratsamtes angebracht. In der Jettinger Straße gilt seitdem zwischen der Stuttgarter Straße und der Vogelsangstraße: Tempo 30!

Die Gemeinde Gäufelden besitzt keine eigene Zuständigkeit im Straßenverkehrsrecht, so dass die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung über das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde erfolgt. Zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde konnte die Geschwindigkeitsreduzierung für dieser Bereich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich 50km/h vor. Für Straßen in Wohngebieten ist durch die StVO die rechtliche Voraussetzung zu einer Temporeduzierung auf 30km/h (Zone) geschaffen. Für die Hauptverkehrsstraße – wie unsere Ortsdurchfahrten – ist eine Reduzierung auf 30km/h nicht allgemein vorgesehen und rechtlich auch nicht zulässig. Hierzu müssen bestimmt Voraussetzungen gegeben sein. Entsprechend der StVO ist eine innerörtliche, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Straßen des überörtlichen Verkehrs im unmittelbaren Bereich von sensible Einrichtungen wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder in Bereichen von zentraler örtlicher Bedeutung mit hohem Fußgängeraufkommen zulässig. Diese rechtlichen Voraussetzungen sind im Bereich der Jettinger Straße zwischen der Stuttgarter Straße und der Vogelsangstraße gegeben. Der nun eingerichtete Tempo-30-Bereich in der Jettinger Straße wurde zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde sorgfältig geprüft und nun final umgesetzt. Wir bitten um Beachtung der nun gültigen Geschwindigkeit!

Im Rahmen der nächsten Sanierungsabschnitte in der Mötzinger Straße und auch in der Stuttgarter Straße sind weitere Geschwindigkeitsreduzierungen vorgesehen, über die wir nach deren Fertigstellung berichten werden.