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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Rathaus Gäufelden-Öschelbronn
Luftbild Gemeinde Gäufelden
Bild: Mensa in Nebringen bei Nacht
Aspenhalle Gäufelden-Öschelbronn
Großes Orchester
Bahnhof Gäufelden
Bild: Waldkindergartengebäude in Gäufelden-Nebringen
Spielplatz
Feuerwehrhaus Gäufelden mit Einsatzfahrzeugen
Bild: Radfahrer auf der Radrennbahn

Wichtige Informationen für die vorgezogene Ablesung der Wasserzähler

icon.crdate29.08.2024

Ab dem 02. September 2024 werden die Ablesekarten für die Zählerstandsablesung an die Haushalte verschickt.

Ab dem 02. September 2024 werden die Ablesekarten für die Zählerstandsablesung an die Haushalte verschickt. Für die Wasser- und Abwasserkunden wollen wir hier nähere Informationen zur vorgezogenen Ablesung und zu eventuell künftig auftretenden Problemen geben.

Bitte achten Sie darauf, dass die ausgefüllte Ablesekarte bis spätestens 04. Oktober 2024 in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen ist.

Die Karte müssen Sie nicht frankieren.

Natürlich kann der Zählerstand auch online unter https://derago.epost-solutions.de übermittelt werden.

Für das Einloggen benötigen Sie Ihre Ablesenummer sowie Ihre Strichcode-Nummer, die Sie beide auf Ihrer Ablesekarte finden (im Abrissbereich neben der Postkarte).

Aufgrund einer rechtlichen Änderung muss die Gemeindeverwaltung ihre Buchhaltungssoftware und einen Buchhaltungsmandanten anpassen. Diese Anpassungen machen es erforderlich, die Jahresverbrauchsabrechnung 2024 vor zu ziehen und noch in diesem Jahr zu verschicken. Die Abschläge 2025 werden im kommenden Jahr mit einem separaten Schreiben festgesetzt.

Die Wasserrechnungen werden aus einem so genannten Vorverfahren erstellt. Die Datensätze aus dem Vorverfahren müssen in den neuen Mandanten übergeben werden. Hierfür ist es erforderlich, das Programm temporär zu sperren, damit Änderungen der Datensätze während der Datenübernahme ausgeschlossen sind. Neben den Stammdaten (Namen und Anschriften der Grundstückseigentümer) sind auch die Zählerstände, das Ergebnis der Jahresrechnung und die Abschläge zu übernehmen. Das Ergebnis der Jahresrechnung muss für den buchhalterischen Jahresabschluss in das Jahr 2024, also in den alten Mandanten übergeben werden. Die Abschläge 2025 müssen im neuen Mandanten verbucht werden. Dieser Umstand macht es erforderlich, dass Sie zur Abrechnung 2024 zwei Schriftstücke von uns erhalten.

Die mitgeteilten Zählerstände werden von uns bis zum 31.12.2024 hochgerechnet. Die von uns ermittelten Werte, die vom tatsächlichen Verbrauch abweichen, werden mit der Verbrauchsabrechnung 2025 oder einem unterjährigen Zählerwechsel korrigiert.