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Rathaus Gäufelden-Öschelbronn
Luftbild Gemeinde Gäufelden
Bild: Mensa in Nebringen bei Nacht
Aspenhalle Gäufelden-Öschelbronn
Großes Orchester
Bahnhof Gäufelden
Bild: Waldkindergartengebäude in Gäufelden-Nebringen
Spielplatz
Feuerwehrhaus Gäufelden mit Einsatzfahrzeugen
Bild: Radfahrer auf der Radrennbahn

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024

icon.crdate01.10.2024

Der Gemeinderat tagte am 26.09.2024 und fasste folgende Beschlüsse.

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024

Bürgermeister Schmid eröffnet die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26.09.2024 um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Als erster Tagesordnungspunkt stand die Blutspenderehrung auf dem Programm. BM Schmid, sowie die Ortsvorstände des DRK Herrenberg und des DRK Oberes Gäu, bedanken sich herzlich bei den Blutspendern. Herr Schmid führt anschließend die Ehrung durch.

Geehrt wurden:

Anzahl der Blutspenden

Name

10

Klink, Miriam

25

Schäberle, Otto

50

Krauß, Wolfgang

75

Hörmann, Andrea

75

Ormos, Klemens

100

Kuwert, Klaus

Als nächstes wurde über das GMS-Areal (GMS-Wege: Projektupdate) berichtet. Auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und dem darauf erstellten Maßnahmenkatalog sind Bautätigkeiten an den Verkehrsflächen notwendig.

Das Ingenieurbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH, Rottenburg wurde mit der Planung und Umsetzung beauftragt (Vorlage 128/2021). In der Vergangenheit bereits umgesetzt wurde die Beleuchtung des Parkplatzes und die Einrichtung der Parkplätze für Schwerbehinderte.

Notwendig sind nun noch folgende weitere Maßnahmen:

Bisher bereits vorgesehene Maßnahmen:

  • Wegeführung Schollerstraße zum Festplatz (Feuerwehrzufahrt südlich der Hermann-Wolf-Halle).
  • Weg- und Gehwegerneuerung Etzwiesenallee/Schollerstraße.
  • Beleuchtung Parkplätze Maßnahme 3 und 6 zusammengefasst. - Bereits ausgeführt -
  • Rückbau der Bushaltestelle.
  • Vorplatz der Hermann-Wolf-Halle einschl. der Zuwege.
  • Schwerbehindertenparkplätze. - Bereits ausgeführt -

Zusätzlich im Raum stehende Maßnahmen:

  • Verlegung der westlichen Feuerwehrzufahrt und Neuanbindung an den Verbindungsweg Nebringen-Öschelbronn.
  • Wasserleitung sowie Löschwasservorsorge mittels Überflurhydrant.
  • Reprofilierung und Ausbau des Festplatzes, einschl. Verbesserung der Entwässerungssituation mittels Drainagen.
  • Ausstattung des Festplatzes mit Elektropollern.
  • Beleuchtung.
  • Erneuerung der Laufbahn.
  • Anbindung Weg zu Festplatz und TC-Gäufelden einschl. Asphaltschicht
  • Umplanung und Erneuerung des Kleinspielfelds das auch während der Erweiterung der GMS in Anspruch genommen wird.
  • Umlegung der Laufbahn.

Beschlossen wird, dass die Maßnahmen

  • Wegeführung Schollerstraße zum Festplatz (Feuerwehrzufahrt südlich der Hermann-Wolf-Halle).
  • Verlegung der westlichen Feuerwehrzufahrt und Neuanbindung an den Verbindungsweg Nebringen-Öschelbronn
  • Wasserleitung sowie Löschwasservorsorge mittels Überflurhydrant

mit Kosten in Höhe von 345.000,00 € angegangen werden. Die Umsetzung der restlichen Maßnahmen ist im Rahmen der Haushaltsberatung zu befassen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

Außerdem wurde über die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen von Herrn Kugler berichtet.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen ist ein wesentlicher Teil der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 18.01.2024 wurde die Thematik der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen in der Region Stuttgart behandelt. Neben der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen haben die Verbände des Weiteren den gesetzlichen Auftrag Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Umfang von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche auszuweisen. Dies gilt für alle Regionen gleichermaßen.

Daher beabsichtigt der Verband Region Stuttgart nun die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorbehaltsgebieten und die Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Dazu werden die Plansätze 3.1.1 (Z) und 4.2.1.2.3 (G) sowie die Raumnutzungskarte geändert. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.06.2024 den entsprechenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und das erforderliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) eingeleitet. Die Gemeinde Gäufelden erhält daher die Gelegenheit zu der vorgesehenen Teilfortschreibung des Regionalplans bis spätestens 31.10.2024 Stellung zu nehmen.

Der Planentwurf mit Text, Begründung und Kartendarstellungen der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht stehen seit dem 01.07.2024 auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart unter https://www.region-stuttgart.org/solarenergie zur Einsicht zur Verfügung und können heruntergeladen werden. Darüber hinaus steht dort u.a. auch die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrunde liegende Sitzungsvorlage zur Verfügung.

Auf der Gemarkung Gäufelden wurden teilweise Flächen der Regionalen Grünzüge geöffnet (hellgrüne Darstellung in der Hinweiskarte Öffnung). Die Realisierung dort liegt in der Planungshoheit der Gemeinde. Des Weiteren wurden auf der Gemarkung drei Vorbehaltsgebiete für mögliche Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen:

  • BB-PV-04: entlang der Bahnlinie zwischen Nebringen und Bondorf. Die Gemeinde hat in diesem Bereich nur vereinzelt Grundstücke. Im Plan nicht berücksichtigt sind die geplanten Rampen L 1184.
  • BB-PV-05: entlang der BAB 81 Stuttgart-Singen. Die Gemeinde hat in diesem Bereich keine Grundstücke.
  • BB-PV-06: entlang der Bahnlinie zwischen Nebringen und Herrenberg.

Für eine Realisierung ist ein Investor erforderlich, die Eigentümer der Flurstücke müssen zustimmen und die Vorgaben des Natur- und Artenschutzes müssen eingehalten werden. Zudem muss eine Netzanbindung/ Einspeisung / Stromabnehmer (Sache des Investors) gesichert sein.

Der Gemeinderat nimmt von den derzeitigen Planungen zur Teilfortschreibung zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die Öffnung der Regionalen Grünzüge Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - unter Berücksichtigung der Herausnahme der vorgesehenen Rampen L 1184 südlich von Nebringen (Bereich Wertstoffhof) - eine befürwortende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugeben.

In die Stellungnahme wird der Hinweis aufgenommen, dass im Bereich BB-PV-04 im Einzugsbereich bereits Windkraftanlagen vorgesehen sind. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass die aktuell erarbeitete Biotopsverbundsplanung des Gemeindeverwaltungsverbandes berücksichtigt und gegegenfalls überarbeitet werden soll.

Im Anschluss berichtet Herr Walter über die Teilnahme der Gemeinde Gäufelden an der Bündelausschreibung der Gt-Service für den kommunalen Strombedarf für die Jahre 2026 – 2028.

Die Gemeindeverwaltung beteiligt sich seit 2002, also seit nunmehr 22 Jahren, an den von der Gt-Service GmbH durchgeführten Strombündelausschreibungen. Die Erfahrungen der Gemeindeverwaltung waren in dieser Zeit überwiegend gut. Allerdings gab es in den letzten Jahren vermehrt Probleme im Zuge von Ausschreibungen über einen mehrjährigen Zeitraum Stromlieferangebote zu erhalten. Die aktuellen Verträge für die Stromabnahmestellen der Gemeinde Gäufelden laufen zum 31.12.2025, 24:00 Uhr aus, so dass für die Laufzeit ab dem 01.01.2026 neue Stromverträge abgeschlossen werden müssen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt an der Ausschreibung teilzunehmen.

Ein weiteres Thema von Herrn Walter war die Neukalkulation des kalkulatorischen Zinssatzes zum 01.01.2025. Grundsätzlich werden die laufenden Aufwendungen der Gemeinde, die nicht anderweitig gedeckt werden, vom „allgemeinen Steuerzahler“ getragen. Um diesen möglichst weitestgehend von Aufwendungen zu entlasten, ist die Gemeinde gehalten, bei den kostenrechnenden Einrichtungen (KorE) einen möglichst hohen Gebührendeckungsanteil zu erreichen. So ist gewährleistet, dass diejenigen, die eine Einrichtung in Anspruch nehmen, auch proportional dazu die entsprechenden Kosten tragen. Diesem Grundsatz trägt die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen Rechnung. Mit diesen werden die Kapitalkosten der Gemeinde für eine Einrichtung ermittelt. Der Steuerzahler wird im Ergebnis um diese Kapitalkosten ent- und der Gebührenpflichtige belastet.

Als Grundlage für die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes wird die Ermittlung des durchschnittlichen Zinssatzes der langfristigen Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen über eine Laufzeit von 30 Jahren, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank, herangezogen.

Der Gemeinderat stimmt der Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes sowie der dabei vorgenommenen Annahmen zu. Der kalkulatorische Zinssatz wird ab dem Haushaltsjahr 2025 bis auf weiteres auf 3,0 % festgesetzt.

Folgende in der vorangehenden nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse wurden im Anschluss von Bürgermeister Schmid vorgetragen:

  • Zustimmung zu einem Vergleichsangebot wegen Vertragsauflösung
  • Zustimmung zu einem Mietvertrag für einen Verein in gemeindeeigener Liegenschaft
  • Zustimmung zur Gewährung von Erschwerniszulagen nach § 19 TVÖD

Bürgermeister Schmid informiert zudem über

  • das Jubiläum der Kita Mötzinger Straße am 28.09.2024
  • den Tag der Offenen Tür der Kita Gerstenstraße am 25.10.2024
  • und die Existenz der Gemeindehomepage seit 25 Jahren.

Die öffentliche Sitzung wird um 21.35 Uhr beendet. Es folgt eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung.