Bericht über die öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 24.10.2024
Bürgermeister Schmid eröffnet den öffentlichen Verwaltungsausschuss vom 24.10.2024 um 19:30 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.
Bürgermeister Schmid eröffnet den öffentlichen Verwaltungsausschuss vom 24.10.2024 um 19:30 Uhr und begrüßt alle Anwesenden.
Ellen Braun, stellvertretende Leitung des Amts für Ordnungs- und Bürgerdienste, beginnt mit der Überprüfung der Gebühren für den Weihnachtsmarkt ab 2025.Der Weihnachtsmarkt in Gäufelden findet – abwechselnd in Nebringen, Öschelbronn und Tailfingen – jedes Jahr am Samstag vor dem 1. Advent statt. Im Jahr 2024 wird der Weihnachtsmarkt am Samstag, 30.11.2024 in Tailfingen stattfinden, die Planungen hierzu sind weitestgehend abgeschlossen. Im Jahr 2025 wird der Weihnachtsmarkt in der Ortsmitte Nebringen stattfinden. Der Markt wird durch die Vereine, Kirchen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und private Personen aus Gäufelden sowie aus umliegenden Städten / Gemeinden beschickt.
Gemäß der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 27.06.1996 in der Fassung vom 07.12.2023 entfällt nach Ziffer 14.1 des Gebührenverzeichnisses für eine Gestattung (Schankerlaubnis) eine Gebühr von 25,00 EUR.
Darüber hinaus spenden die Marktbeschicker in jedem Jahr einen Teil des Erlöses, seit einigen Jahren an den Verein zur Förderung krebskranker Kinder e.V. Tübingen. Der Spendenbetrag beträgt pro Marktbeschicker dabei mindestens 15,00 EUR, eine Obergrenze ist nicht festgelegt. Im letzten Jahr wurden im Namen der 26 Marktbeschicker 426,00 EUR gespendet. Da die Kosten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes seit dem Jahr 2014 gestiegen sind, schlägt die Verwaltung vor die Strompauschale sowie die Müllgebühr um jeweils 5,00 EUR anzuheben.
Die Strompauschale soll damit ab dem Weihnachtsmarkt 2025: 20,00 EUR pro Stand betragen, insoweit über die Standbeleuchtung hinaus Strom benötigt wird. Die Müllgebühr soll ab dem Jahr 2025: 25,00 EUR betragen, wenn Einweggeschirr (=Plastik- oder Pappteller bzw. Becher oder Besteck) verwendet wird. Der Verwaltungsausschuss stimmt einstimmig zu.
Der Gemeindekämmerer Walter stellt die wesentlichen Änderungen im Nachtragshaushalt 2024 vor.Auf der Ertragsseite können bei der Gewerbesteuer voraussichtlich 400.000 € mehr eingenommen werden als geplant. Somit erhöht sich der Ansatz auf 2,9 Mio. €. Bei der GMS werden sich die Sachkostenbeiträge des Landes um 100.000 € auf 280.000 € erhöhen. Hier wurde im Haushaltsplan 2024 versehentlich ein zu geringer Betrag angesetzt. Für Säumniszuschläge und Zinsen auf Abgaben können aufgrund einer Änderung der Rechtslage (Vollverzinsung) 35.000 € mehr angesetzt werden. Der Erlass von Zinsbescheiden musste temporär ausgesetzt werden, da nach einer Rechtsänderung die programmtechnischen Voraussetzungen nicht vorhanden waren. Die höheren Einnahmen in 2024 entstehen primär durch Verschiebungen aus dem Jahr 2023.In Summe verbessert sich die Einnahmesituation um 535.000 €. Auf der Aufwandsseite musste die Kostenumlage der GPA mit 40.000 € mit aufgenommen werden. Es fand eine überörtliche Prüfung der Gemeindeverwaltung statt, über die Ergebnisse wird nach Vorlage des Prüfungsberichtes separat zu berichten sein. Bei den Personalausgaben bzw. Versorgungsleistungen erfolgt eine Korrektur der Ansätze im Kita-Bereich um 29.300 € und 78.500 €. Bei der Unterhaltung der Bürgerhalle müssen die Ansätze um 160.000 € erhöht werden. Hier ist eine brandschutzrechtliche Sanierung notwendig.
Im Bereich Abwasserbeseitigung erhöhte der Zweckverband Abwasserreinigung Gäu-Ammer seine Umlage. Diese musste um 189.000 € angepasst werden. Durch den Anstieg des Zinsniveaus sowie zusätzlich aufgenommener Kredite werden die Zinsaufwendungen voraussichtlich von 37.000 € auf 150.000 € steigen. Andererseits ergaben sich Verbesserungen auf der Aufwandsseite in Höhe von in Summe 638.000 €.
Einzelne Unterhaltungsmaßnahmen am Rathaus Öschelbronn, Kita Schwarzwaldstraße und in der Aspenhalle, sowie geplante Aufwendungen bei der Stadtplanung und Abwasserbeseitigung wurden verschoben. Die Änderungen des Aufwands führen zu einer Reduzierung der Ausgaben von 28.200 €. Somit entlasten die Veränderungen der Ertrags- und Aufwandsseite den Ergebnishaushalt um insgesamt 563.200 €. Unter dem Strich verbleibt ein geplanter negativer Saldo des Ergebnishaushaltes von 171.995 €.
Die wesentlichen Änderungen im Finanzhaushalt sind folgende: Bei den Einzahlungen konnten nicht alle eingeplanten Verkaufserlöse von Grundstücken realisiert werden. Der Ansatz musste um 2,4 Mio. € auf nun 100.000 € reduziert werden. Die Erlöse werden der Gemeinde in den Folgejahren zufließen. Der Zuschuss aus dem Ausgleichstock für die Kita Gerstenstr. konnte nur zur Hälfte mit 600.000 € abgerufen werden. Die Schlusszahlung erfolgt im Jahre 2025.Die Einzahlungen des Finanzhaushaltes verschlechtern sich dementsprechend um 3,0 Mio. €. Bei den Auszahlungen ergeben sich folgende wesentlichen Verschlechterungen: Die Kosten für das Zeiterfassungssystem für Rathaus, Bauhof und Kitas erhöhten sich um 22.000 €. Im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz wurde die Beladung der Drehleiter bereits angeschafft. Hier werden diese Kosten in Höhe von 55.000 € in den Nachtrag eingestellt. Der Ansatz für die Beschaffung von Betriebsausstattung musste um 26.000 € erhöht werden. Beim Breitbandausbau für das Verwaltungsnetz zwischen Nebringen und Tailfingen werden die Mehrkosten von 60.000 € - wie in der GR-Vorlage 55/2023 beschlossen - aufgenommen. Zudem fallen weitere 43.000 € für Leerrohre im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Öschelbronn an. Zusätzlich zur Umlage im Ergebnishaushalt erhöht der Zweckverband Abwasserreinigung Gäu-Ammer auch investiv seine Kapital- und Tilgungsumlagen in Summe um 125.000 €. Für die Erschließungen des Gewerbegebiets In den Böden (20.000 €), des Baugebiets Bettäcker (11.000 €) und die Ortsdurchfahrt Öschelbronn (25.000 €) sind noch Restzahlungen angefallen, die in den Nachtrag aufgenommen werden. Für den Bau der Aufzugschächte am Bahnhof in Nebringen hat die Gemeinde Investitionskosten von 200.000 € zu tragen. Von einer Weiterbelastung der laufenden Kosten wurde in einem neuen Angebot der DB Abstand genommen.
Bei den Auszahlungen ergaben sich folgende Anpassungen: Der Umbau der ehemaligen Bücherei Öschelbronn zu Büroräumen wird 2024 starten. Jedoch können die Mittel um 50.000 € reduziert werden, da die Hauptmaßnahmen in 2025 durchgeführt werden. Die Anschaffung der Möbel (20.000 €) wird somit ebenfalls nach 2025 verschoben. Der Pauschalansatz für den Grunderwerb kann in 2024 um 50.000 € gekürzt werden. Einzelmaßnahmen im Bereich EDV, die RÜB Maßnahme bzgl. Rampenbau, sowie in den Bereichen Spielplatz und Friedhof mussten in Folgejahre verschoben werden. Ebenso wurden die Abwassermaßnahmen beim Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Gäu nach 2025 verschoben, wodurch die Investitionsumlage in 2024 nicht bezahlt werden muss.Die Änderungen der Auszahlungen für Investitionen führen in Summe zu einer Mehrbelastung von 134.500 €. Somit belasten die Veränderungen der Ein- und Auszahlungen für Investitionen den Finanzhaushalt mit insgesamt 3.134.500 €.
Entwicklung der Liquidität: durch die Verbesserung des Ergebnishaushaltes um 563.200 € und die Verschlechterung des Finanzhaushaltes um 3.134.500 € würde sich der ursprünglich geplante Zahlungsmittelsaldo um 2.571.300 € reduzieren. Dies hätte jedoch eine negative Liquidität zur Folge. Deshalb ist eine Anpassung der Kreditaufnahmen vorgesehen. Die Kreditermächtigungen sollen von 3,7 Mio. € um 1,7 Mio. € auf 5,4 Mio. € erhöht werden.
Das Ergebnis des Finanzhaushaltes inklusive Kreditaufnahme ändert sich von plus 232.548 € um minus 871.300 € auf minus 638.752 €. Dieses Defizit kann mit den zum Jahresbeginn vorhandenen liquiden Mitteln abgedeckt werden, die rechtlich geforderte Mindestliquidität bleibt mit rechnerischen 449.531 € erhalten (siehe Anlage 4 Zeile 9 Spalte 2024).
Die Anpassungen des Haushaltsplanes machen eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich. In diesem Zuge soll auch der Höchstbetrag der Kassenkredite angepasst werden. Sollte es zu Verzögerungen bei der voraussichtlich am 17.10.2024 im Gemeinderat beschlossenen Kreditaufnahme kommen, müsste ein entsprechend höherer Betrag von der Gemeindekasse zwischenfinanziert werden.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher 3.700.000 EUR auf
5.400.000 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher 4.000.000 EUR auf 5.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze werden nicht geändert und der Stellenplan wird entsprechend der Anlage genehmigt. Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Die öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses wird um 20:15 Uhr beendet. Es folgt die nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses.