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Rathaus Gäufelden-Öschelbronn
Luftbild Gemeinde Gäufelden
Bild: Mensa in Nebringen bei Nacht
Aspenhalle Gäufelden-Öschelbronn
Großes Orchester
Bahnhof Gäufelden
Bild: Waldkindergartengebäude in Gäufelden-Nebringen
Spielplatz
Feuerwehrhaus Gäufelden mit Einsatzfahrzeugen
Bild: Radfahrer auf der Radrennbahn

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 17.10.2024

Bürgermeister Schmid eröffnet die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17.10.2024 um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Bürgermeister Schmid eröffnet die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17.10.2024 um

19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Als erster Tagesordnungspunkt stand die Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung.

Pro Bürger waren drei Minuten vorgesehen. Zwei Bürger meldeten sich zum Thema Verkehrsberuhigung.

Ein Bürger möchte sich für das Gemeinwohl einbringen und lobt die Verkehrsberuhigung in Gäufelden, insbesondere in der Jettinger Straße. Er ist jedoch verwundert, dass die Straße von Nebringen nach Öschelbronn weiterhin als „Rennstrecke“ gilt, was für Besucher des Friedhofs und der Gärtnerei problematisch sei. Bei eigenen Messungen am 15.10.2024 stellte er ein hohes Verkehrsaufkommen fest (5 Fahrzeuge pro Minute zwischen 16:00 und 17:00 Uhr). Er sieht eine hohe Unfallgefahr und fragt, warum die Geschwindigkeit nicht von 100 auf 70 km/h reduziert wurde. Bürgermeister Schmid erklärt, dass es sich um eine Kreisstraße handelt und die Thematik in der nächsten Verkehrsschau besprochen wird.

Eine Bürgerin fragt nach einer möglichen Verkehrsberuhigung der Mozartstraße in Richtung Sindlingen, da es bereits zu Unfällen kam. Bürgermeister Schmid informiert, dass eine Temporeduzierung im Bereich der Schule bereits erfolgt ist, jedoch keine für die gesamte Straße angeordnet wurde. Frau Wimmer wird gebeten, einen Antrag für die nächste Verkehrsschau zu stellen.

Als zweiter Punkt wurde die Änderung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen und die Betreuung von Kindern (KiBS) sowie die Anpassung des Gebührenverzeichnisses von der Sachgebietsleitung Julia Brucknervorgestellt.

Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen haben sich die Kennzahlen wie folgt entwickelt:

 

2021

2022

2023

Gesamtaufwendungen (Ist)
(ohne kalk. Verzinsung, ohne kalk. Abschreibungen und ohne innere Verrechnungen)

        4.969.401

        4.970.127

        5.126.908

Interne Leistungsverrechnung (Plan)

        1.289.900

        1.492.800

        1.477.600

Gesamterträge (Ist)

        2.663.047

        3.095.103

        3.184.097

Zuschussbedarf

        2.306.354

        1.875.024

        1.942.810

Zuschuss pro Kind und Jahr

              5.414

              4.381

              4.251

durchschn. Kinderzahl (1-6 J.)

                 360

                 360

                 379

durchschn. Kinderzahl (Hort)

                  66

                  68

                  78

Elternbeiträge (Ist)

          649.154

          934.309

          971.562

Kostendeckungsgrad *

42,55%

47,89%

48,21%

Kostendeckung durch Elternbeiträge **

10,37%

14,46%

14,71%

Anteil der Elternbeiträge an den Betriebskosten (ohne kalk. Verzinsung, ohne kalk. Abschreibungen und ohne innere Verrechnungen) ***

13,06%

18,80%

18,95%

Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 15.02.2023 sind die Festsetzungen der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen nunmehr nur noch alle zwei Jahre zu überprüfen. Die letzte Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen erfolgte durch Gemeinderatsbeschluss vom 15.02.2023 mit Wirkung ab 01.08.2023. Mit der letzten Anpassung der Benutzungsgebühren wurde ein neues Gebührenmodell mit Fixkosten und variablen Kosten eingeführt. Die Zahlen zu den inneren Verrechnungen (z.B. interne Leistungen wie erbrachte Bauhofleistungen) haben wir in der Kalkulation vor 2 Jahren nicht vorliegen gehabt. Zum Zwecke der Kostenkalkulation sind die inneren Verrechnungen jedoch unerlässlich. Die Arbeitsgemeinschaft Schulen und Kitas hat sich in seiner Sitzung am 30.09.2024 mit dem Thema Anpassung der Benutzungsgebühren beschäftigt. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich einheitlich gegen eine Gebührendeckung durch Elternbeiträge von 20 % ausgesprochen. Für eine Gebührendeckung durch Elternbeiträge von max. 15 % hat sich die Elternschaft ausgesprochen. Die Verwaltung schlägt jedoch eine Gebührendeckung durch Elternbeiträge von 17 % vor. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Gebühren des Betreuungsmodells TAKKI den Benutzungsgebühren für die Krippenbetreuung anzupassen. Die aktuellen Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gäufelden wurden den vorgeschlagenen Gebührensätzen gegenübergestellt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen ab 01.08.2025 in Kraft treten und die Erhöhungen nicht auf zwei Jahre verteilt werden. Auch die Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wurden überprüft. Die Berechnung der Gebührenobergrenze ergibt für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eine maximale monatliche Gebühr von 205,72 €. Es wird keine Gebührenanpassung für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und die Ferienbetreuung vorgeschlagen. Vier Gemeinderäte nahmen eine Abstimmung zu den Vorschlägen inkl. eigenem Vorschlag vor.

Herr Mäder stellt einen Antrag über die Kostensteigerung in Höhe von 15 Prozent auf 2 Jahre zu beschließen. Der Antrag wird mit 10 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen und keiner Enthaltung abgelehnt.

Herr Seeger stellt einen Antrag über die Kostensteigerung in Höhe von 15 Prozent auf 1 Jahr zu beschließen. Der Antrag wird mit 11 Nein-Stimmen, 7 Ja-Stimmen und keiner Enthaltung abgelehnt.

Herr Huber stellt einen Antrag über die Kostensteigerung in Höhe von 17 Prozent auf 2 Jahre zu beschließen. Der Antrag wird mit 9 Nein-Stimmen, 9 Ja-Stimmen und keiner Enthaltung abgelehnt.

Herr Egeler stellt einen Antrag über die Kostensteigerung in Höhe von 20 Prozent auf 2 Jahre zu beschließen. Der Antrag wird mit 12 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Da keine Abstimmung eine Mehrheit erzielen konnte, wurde kein Beschluss zu den Gebühren gefasst und die Eltern werden über alle genannten Anträge angehört. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf zur 4. Änderung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen und die Betreuung von Kindern (KiBS) vom 08.11.2018 als Änderungssatzung vorzubereiten.

Als nächstes wurde vom Ortsbauamtsleiter Herrn Jäcksch der GMS-Anbau: Bauleistungsvergaben vorgetragen, Zur baulichen Umsetzung des mit öffentlicher Gemeinderatsitzung vom 20.07./ 05.10.2023 beschlossenen Erweiterungsbaus der Gemeinschaftsschule Gäufelden (Standort Schollerstraße 10) im Ortsteil Nebringen waren weitere Bauleistungen entsprechend Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) planmäßig auszuschreiben. Die gegenständlichen Ausschreibungen wurden am 04.09.2024 als öffentliche Ausschreibung gemäß vorgenannter Vergabeordnung veröffentlicht.

1. Estricharbeiten: Umfassen die Estrichlegertätigkeiten im Erweiterungsbau und untergeordnet im Bestandsgebäude. Zwölf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die fristgerechte Abgabe wurde berücksichtigt. Nach Prüfung und Wertung ergibt sich folgender Preisspiegel vom Erstplatzierten mit 35.720,91 €.

2. Schreiner- und Innentüren- Arbeiten: Umfassen die Holzinnentüren mit Stahlzargen, Wandbeplankungen, Fenstersimse, Einbaumöbel. Sieben Firmen haben ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Wertung ergibt sich folgender Preisspiegel brutto: Firma Zeeb aus Stuttgart mit brutto 11.051,85 €. Der Anteil für die Bauleistung, sprich den aktuellen Vergabeakt, beläuft sich auf brutto 110.497,90 €. Auf, für den Bauherrn noch optionale, Wartungsleistungen entfallen brutto 553,95 €.

3. Systemtrennwände: Umfassen nicht tragende Innenwände, geschlossene und verglaste Systemtrennwände einschl. Drehtüren. Drei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Den Zuschlag hat Firma Alender aus Zell a. H. mit brutto 180.368,30 € bekommen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Jahr 2024 eingestellt und im Jahr 2025 vorgesehen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, die Verwaltung zu ermächtigen die genannten Dienstleister zu beauftragen.

Als nächstes wurde deraktuelle Zustand des Wirtschaftsweg Wengert in Tailfingen von der Leitung des Ortsbauamts, Herrn Jäcksch, vorgestellt. Im Zuge eines Feldwegsanierungsprogramms wurde der ehemals geschotterte Weg 2008 mit einer Asphaltschicht versehen. Der Weg ist in weiten Teilen auch Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Landkreis Böblingen. Im Bereich Ötlesberg ist der Weg durch anhaltende Regenfälle in diesem Jahr und durch nachfließendes Schichtenwasser stark unterspült. Teile der Fahrbahn haben sich gelöst, so dass das Befahren des Weges Gefahren birgt. Der Rad- und Wirtschaftsweg ist zeitnah wieder instand zu setzen. Um künftig das Unterspülen der Fahrbahn zu verhindern wurde der Dringlichkeit geschuldet beim Ingenieurbüro IBB Wörn eine Planung in Auftrag gegeben die nach Umsetzung zur Entschärfung der Situation beitragen soll. Der Weg soll künftig eine begleitende Mulde erhalten die letztendlich in den Schmalbach entwässert. Unterhalb der Mulde wird eine Rigole mit Drainage angeordnet die das Schichtenwasser ebenfalls in den Schmalbach führt. Auf Grundlage der jetzigen Planung wurde durch das Ingenieurbüro IBB Wörn eine Kostenberechnung erstellt, diese beläuft sich auf rund 200 T€ inkl. Nebenkosten. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

Ein weiteres Thema von Herrn Jäcksch war die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für die Wasserversorgung. Nachdem das Stellenausschreibungsverfahren für einen Ersatz des Wassermeisters bisweilen nicht positiv abgeschlossen werden konnte ist zumindest der Fuhrpark planmäßig zu modernisieren. Entsprechende Haushaltsmittel (hier Gebührenfinanzierung) sind seit Längerem ausreichend vorgesehen, nunmehr sollte die Flotten-Modernisierung fortgeführt werden. Das Fahrzeug stellt sich bisweilen relativ zuverlässig dar, wenngleich Instandsetzungskosten von angenommen 5T€ bei einem fiktiven Restwert in Höhe von 8-12T€ absehbar sind. Danach könnte das Fahrzeug mit Glück noch Jahre seinen Dienst verrichten aber wann tritt ein Motorschaden ein? Eine Nutzung bis ultimo ist theoretisch denkbar, jedoch in der Praxis nicht ratsam. Immerhin ist das Fahrzeug bzw. seine Gewerke spezifische Ausstattung nicht adhoc ersetzbar während die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten ist. In Anlehnung an die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erfolgte anhand eines Anforderungsprofils eine Angebotsanfrage bei sechs Autohäusern bewusst verschiedenster Hersteller hinsichtlich Neufahrzeug oder jungen Gebrauchten. Fünf regionale Autohäuser hatten ein Angebot abgegeben, welche durchweg von sich aus nur Neufahrzeuge angeboten hatten. Die Angebote belaufen sich zwischen gerundet brutto 30T€ und 45T€. Tatsächlich vergleichbare Fahrzeuge bewegen sich ab rund 34T€.  Als Lieferzeit sind rund 5 Monate zu veranschlagen, so dass die Haushaltsmittel in das Folgejahr zu übertragen sind. Der Beschluss des Gemeinderates, die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs der Wasserversorgung mit einem Neuwagen Ford Transit Custom über Autohaus Heinz Walz entsprechend überarbeitetem Angebot vom 10.10.2024 in Höhe von brutto 37.285,96 € zu tätigen und die Bordwerkstatt soweit sinnvoll zu ersetzen. Der Gemeinderat brachte noch neue Gesichtspunkte in die Diskussion ein, die die Verwaltung nochmals prüfen soll. Auch hier wurde daher kein Beschluss gefasst.

Herr Walter, Leiter der Kämmerei und Liegenschaften, regt zur Aufnahme eines Finanzierungskredites für die Gemeinde Gäufelden 2024 an. Die im Haushaltsplan 2024 vorgesehenen Investitionen sind im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde 3,7 Mio. EUR an Kreditaufnahme eingeplant und genehmigt worden. Der Baufortschritt einiger größerer Maßnahmen, insbesondere Kita Gerstenstraße, die Ortsdurchfahrt Öschelbronn und der Anbau der Gemeinschaftsschule macht eine Kreditaufnahme zur Sicherung der Mindestliquidität notwendig. Liquiditätsengpässe konnten in den vergangenen Jahren mit Kassenkrediten überbrückt werden. Dank des negativen Zinsniveaus haben diese sogar Zinserträge an die Gemeinde abgeworfen. Nun sind die Zinsen am Markt gestiegen, in den vergangenen Monaten aber auch schon wieder gesunken. Die Folge: Die Konditionen für Kassenkredite sind momentan teurer als die Konditionen für Investitionskredite.

Für die Gemeinde soll nun die volle Kreditermächtigung 2024 in Höhe von 3,7 Mio. EUR als Ratenkredit aufgenommen werden.

Günter Egeler (FWV) warf eine Laufzeit von zehn Jahren als Antrag in den Raum. Der Gemeinderat stimmte dagegen. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe eines Ratenkredites für die Gemeinde Gäufelden in Höhe von 3,7 Mio EUR mit einer Laufzeit über 20 Jahre zu den aktuellen Konditionen. Nach Abschluss des Kreditvertrages ist der Gemeinderat über die vereinbarte Kondition zu unterrichten. Dem Beschluss wurde zugestimmt, es gab eine Enthaltung

Folgende in der vorherigen nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse wurden im Anschluss von Bürgermeister Schmid vorgetragen:

Bürgermeister Schmid gibt den Umgang der Gemeinde mit den festgestellten Ergebnissen des Zensus 2022 bekannt. Die Gemeinde legt Widerspruch ein.

Bürgermeister Schmid informiert zudem über

  • den Tag der offenen Tür in der Kita Gerstenstraße am 25.10.2024 und das Richtfest des GMS-Anbaus am 06.11.2024.

Die öffentliche Sitzung wird um 21:35 Uhr beendet. Es folgt eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung.