Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.11.2024
Hier können Sie den Bericht der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung einsehen.
Bürgermeister Schmid eröffnete die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 07.11.2024 um 19:34 Uhr und begrüßte die Anwesenden.
Als erster Tagesordnungspunkt stand der Tätigkeitsbericht des Integrationsmanagements 2023/2024 auf dem Programm. Zuerst informierte Frau Egenter den Gemeinderat über die Tätigkeiten der beiden Integrationsmanager (Frau Egenter und Herrn Massod). Die Aufgaben und Ziele des Integrationsmanagements sind folgende:
- Soziale Betreuung von Flüchtlingen in kommunaler Anschlussunterbringung mit dem Ziel der Unterstützung der Integration
- Aufsuchende, niedrigschwellige und kultursensible Beratung
- Sozialbegleitung durch Einzelfallhilfe zu allen Fragen des alltäglichen Lebens und zu Perspektiven in Baden-Württemberg
- Informationen über Integrationsangebote vor Ort und ggf. Weiterleitung an die Regeldienste
- Auswertung bzw. Überprüfung sowie Fortschreibung der individuellen Integrationspläne in regelmäßigen Gesprächen
- Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
- Aufbau und Pflege von Netzwerken sowie operative Zusammenarbeit mit Behörden, Schulen, kommunalen Integrationsbeauftragten, lokalen Anbietern von Integrationskursen, Jobcenter, Agentur für Arbeit, lokalen Netzwerken des bürgerlichen Engagements, örtlichen Vereinen und medizinischen Einrichtungen
- Abstimmung mit der Flüchtlingssozialarbeit auf Kreisebene
- Sonstiges im Rahmen der Flüchtlingsarbeit
Im Jahr 2023 gab es eine Änderung der Verwaltungsvorschrift, die einige neue Regelungen für die Arbeit der beiden Integrationsmanager mit sich brachte. Diese erläutert Frau Egenter ebenso. Die Gemeinde verfügt über zwei eigene Anschlussunterkünfte, zudem über geeignetes Gemeindeeigentum und mietet zusätzlich Wohnungen (aktuell sechs) an, um die jährliche Aufnahmequote für Flüchtlinge erfüllen zu können. Zudem bietet sie potentiellen Vermietern an, für ein Jahr als Mieterin zu fungieren, um eine Art Probejahr zu ermöglichen. Danach sollte es zu einem privaten Mietvertrag mit den Geflüchteten kommen. Die vom Landratsamt vorgegebene Quote für 2024 für Gäufelden beläuft sich auf 75 Personen. Zum derzeitigen Stand war es uns möglich, 58 Personen aufzunehmen. Aktuell werden 204 Flüchtlinge vom Integrationsmanagement betreut (Stand: 30. Oktober 2024). Durch diverse Projekte und Veranstaltungen wird das Miteinander stetig gefördert. Frau Egenter lädt alle Bürger herzlich zum Kick-Off des nächsten Projekts „Ein Raum für uns. Gäufelden das sind wir!“ am 04.12.2024 ab 18:00 Uhr in die Mensa Nebringen ein.
Als nächstes wurde die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung von Herrn Walter, Kämmerer, vorgestellt.
Die Feuerwehrentschädigungssatzung in der Neufassung vom 19.05.2022 regelt in §1 die Entschädigung des Verdienstausfalls, in §2 die Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und in §3 die zusätzlichen Entschädigungen für die Funktionsträger.
Für die Teilnahme an folgenden Aus- und Fortbildungslehrgängen auf Landkreisebene werden auf Antrag nach abgeschlossenem Lehrgang für Auslagen zukünftig pauschal gewährt:
seit 01.01.2022 | ab 01.01.2025 | |
a) Truppmann Teil 1 | 105 Euro | 150 Euro |
b) Sprechfunker | 45 Euro | 50 Euro |
c) Atemschutzgeräteträger | 60 Euro | 75 Euro |
d) Truppführerlehrgang | 60 Euro | 75 Euro |
e) Maschinistenlehrgang | 60 Euro | 75 Euro |
Zudem gibt es eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter:
seit 01.01.2022 | ab 01.01.2025 | |
a) Kommandant | 1.700 Euro p. a. | 1.700 Euro p.a. |
b) Stv. Kommandant | 500 Euro p. a. | 650 Euro p.a. |
c) Zugführer | 150 Euro p. a. | 150 Euro p.a. |
d) Leiter der Jugendfeuerwehr | 400 Euro p. a. | 500 Euro p.a. |
e) Stv. Leiter der Jugendfeuerwehr | 200 Euro p. a. | 250 Euro p.a. |
f) Leitungsübernahme einer Übung | 15 Euro je Übungsabend | 15 Euro je Übungsabend |
g) Leitung einer Brandschutz-erziehung oder Brandschutzaufklärung |
| 15 Euro je Einheit |
Ebenso eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 Feuerwehrgesetz als Aufwandsentschädigung:
seit 01.01.2022 | ab 01.01.2025 | |
a) Kommandant | 1.700 Euro p.a. | 1.700 Euro p.a. |
b) Stv. Kommandant | 500 Euro p.a. | 650 Euro p.a. |
c) Zugführer | 150 Euro p.a. | 150 Euro p.a. |
d) Leiter der Jugendfeuerwehr | 400 Euro p.a. | 500 Euro p.a. |
e) Stv. Leiter der Jugendfeuerwehr | 200 Euro p.a. | 250 Euro p.a. |
f) Leiter der Altersabteilung | 150 Euro p.a. | 150 Euro p.a. |
g) Gerätewart | 750 Euro p.a. | 800 Euro p.a. |
h) Atemschutzgerätewart | 400 Euro p.a. | 600 Euro p.a. |
i) Schriftführer | 150 Euro p.a. | 150 Euro p.a. |
j) Kassier | 150 Euro p.a. | 200 Euro p.a. |
k) Öffentlichkeitsarbeit | 300 Euro p.a. | 350 Euro p.a. |
l) Gerätewart Einsatzkleidung |
| 250 Euro p.a. |
m) Gerätewart Elektro und DME |
| 250 Euro p.a. |
Die Satzungsänderung mit Wirkung zum 01.01.2025 vorzunehmen wurde mit 16 Stimmen beschlossen.
Ebenso wurde die Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung vom Kämmerer Herrn Walter präsentiert. Bei der Festlegung der Kostenersätze ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Feuerwehrfahrzeuge und -gerätschaften für die Erfüllung der Pflichtaufgaben der Feuerwehr (insbesondere Brandschutz und Menschenrettung) vorgehalten werden muss. Diese Kosten dürfen nicht über Kostenersätze vom Kostenersatzpflichtigen refinanziert werden. Die Gemeindeverwaltung hat die Kostenersätze neu kalkuliert. Die in der Kalkulation berechneten Kostenersätze bestehen aus drei Positionen: Personalkosten, Fahrzeuge und sonstige Kosten (Material). Die FwES sieht eine Entschädigung für den Brandsicherheitsdienst pro Person/Std. von 12,00 Euro vor, so dass der Kostenersatz für diese Position ebenfalls auf 12,00 Euro angepasst werden sollte. Der vorgelegten Kalkulation zur Ermittlung der Kostensätze und der beigefügten Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung (FwKS) zum 01.01.2025 wurde einstimmig zugestimmt.
Des Weiteren wurde der Nachtragshaushaltsplan 2024 zur Beschlussfassung von HerrnWalter vorgetragen. Im Ergebnishaushalt gab es folgende Änderungen: durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Erhöhung der Sachkostenbeiträge und der Vollverzinsung für Säumniszuschläge und Zinsen auf Abgaben konnte die Einnahmesituation um insgesamt 563.200 € verbessert werden. Andererseits musste für eine Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, bei den Personalausgaben im Kitabereich, für die Unterhaltung der Bürgerhalle, im Bereich Abwasserbeseitigung und erhöhte Zinsaufwendungen mehr investiert werden. Somit entlasten die Veränderungen der Ertrags- und Aufwandsseite den Ergebnishaushalt um insgesamt 563.200 €. Unter dem Strich verbleibt ein geplanter negativer Saldo des Ergebnishaushaltes von 171.995 €.
Im Finanzhaushalt gab es folgende Änderungen: nicht alle geplanten Verkaufserlöse von Grundstücken konnten realisiert werden, Ausgleichsstock KIta Gerstenstraße konnte noch nicht voll abgerufen werden, Kosten für das Zeiterfassungssystem sind höher, erhöhte Anschaffungskosten bei der Feuerwehr, Mehrkosten beim Breitbandausbau, Erhöhung der Umlagen beim Zweckverband Abwasserreinigung Gäu-Ammer und Kosten für Aufzugschächte am Bahnhof. Einige Projekte mussten in 2025 verschoben werden. Die Änderungen der Auszahlungen für Investitionen führen in Summe zu einer Mehrbelastung von 134.500 €. Somit belasten die Veränderungen der Ein- und Auszahlungen für Investitionen den Finanzhaushalt mit insgesamt 3.134.500 €. Durch die Verbesserung des Ergebnishaushaltes um 563.200 € und die Verschlechterung des Finanzhaushaltes um 3.134.500 € würde sich der ursprünglich geplante Zahlungsmittelsaldo um 2.571.300 € reduzieren. Dies hätte jedoch eine negative Liquidität zur Folge. Deshalb ist eine Anpassung der Kreditaufnahmen vorgesehen. Die Kreditermächtigungen sollen von 3,7 Mio. € um 1,7 Mio. € auf 5,4 Mio. € erhöht werden.
Das Ergebnis des Finanzhaushaltes inklusive Kreditaufnahme ändert sich von plus 232.548 € um minus 871.300 € auf minus 638.752 €. Dieses Defizit kann mit den zum Jahresbeginn vorhandenen liquiden Mitteln abgedeckt werden, die rechtlich geforderte Mindestliquidität bleibt mit rechnerischen 449.531 € erhalten. Die Anpassungen des Haushaltsplanes machen eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich. In diesem Zuge soll auch der Höchstbetrag der Kassenkredite angepasst werden. Sollte es zu Verzögerungen bei der voraussichtlich am 17.10.2024 im Gemeinderat beschlossenen Kreditaufnahme kommen, müsste ein entsprechend höherer Betrag von der Gemeindekasse zwischenfinanziert werden. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.10.2024 dem Gemeinderat den folgenden Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig die vorgeschlagene Nachtragshaushaltssatzung 2024. Diese können Sie im Mitteilungsblatt bei den Satzungsveröffentlichungen einsehen.
Im Anschluss erläuterte Herr Walter dem Gemeinderat die Neufassung der Hebesatzsatzung der Grundsteuerreform. Der Verwaltungsausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.10.2024 vorberaten. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung war die nichtöffentliche Vorberatung sinnvoll, um die später näher benannten Belastungsverschiebungen, die sich durch die Reform ergeben, exemplarisch darzustellen. Zur Information der Öffentlichkeit ist die Drucksache relativ umfangreich, um alle relevanten Facetten dieses Themas ausführlich darzulegen. Nähere Informationen können Sie gerne der Beschlussvorlage 120/2024 in unserem Ratsinformationssystem und der Satzungsveröffentlichung im Mitteilungsblatt entnehmen. Der Beschluss zum Erlass der Satzung wurde einstimmig gefasst.
Herr Walter, Kämmerer, erörterte dem Gemeinderat die Vergabe für die Erneuerung der Einsatzzentrale im Feuerwehrgerätehaus. Die Feuerwehr informierte die Gemeindeverwaltung, dass die Einsatzzentrale einen technischen Totalschaden erlitten habe. Bestimmte Funktionalitäten haben nicht mehr funktioniert. Beim Überprüfen eines technischen Bauteils musste eine Rauchentwicklung festgestellt. Dieser Zustand ist dauerhaft nicht tragbar. Um möglichst schnell Abhilfe zu schaffen wurde ein Termin mit der Firma KTF Selectric GmbH, Ehningen vereinbart. Von dieser wurde festgestellt, dass die bestehende Haustechnik erneuert werden sollte und eine Reparatur nicht wirtschaftlich bzw. möglich ist. Da die nachgelagerte Steuerungstechnik der Einsatzzentrale dem Stand der Haustechnik entsprechen sollte, sind auch für diesen Bereich entsprechende Investitionen erforderlich. Mit Datum vom 01.10.2024 wurde der Gemeindeverwaltung ein Pauschal-Angebot (keine variablen Kosten, bspw. für Dienstleistungen nach Stunden) vorgelegt. Dieses beläuft sich auf brutto 73.789,76 Euro. Darin enthalten ist bereits ein Wartungsvertrag über 24 Monate zu brutto 6.762,44 Euro. Ferner sind von der Gemeinde über einen Büromöbellieferanten zwei höhenverstellbare Schreibtische (2.608,48 Euro) und zwei Monitore (rund 150 Euro) zu beschaffen. In Summe ergeben sich für die Erneuerung der Einsatzzentrale Kosten über 76.548,24 Euro. Diese werden über den Haushaltsplan 2025 finanziert. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Bürgermeister Schmid informierte im Anschluss den Gemeinderat über die Termine der Sitzungen des Gemeinderatsund seiner Ausschüsse im Jahr 2025.
Folgende in der vorangehenden nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse wurden zuletzt von Bürgermeister Schmid vorgetragen:
- Es wird eine Stellenschaffung geben, um die Heilpädagogische Arbeit in Gäufeldener Kindertageseinrichtungen auszubauen.
- Den Anträgen zur Ratenzahlung für Kredite wurde zugestimmt.
Bürgermeister Schmid informierte zudem über:
- Die Förderung von eFahrzeugen aus Bundes- und Landesmitteln.
- Die Darlehensaufnahme der Gemeindeverwaltung zu 2,98% effektiv sowie
- die Fertigstellung und Freigabe des Kleinspielfelds in der Herrenberger Straße.
Die öffentliche Gemeinderatssitzung wurde um 21.26 Uhr beendet.