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Rathaus Gäufelden-Öschelbronn
Luftbild Gemeinde Gäufelden
Bild: Mensa in Nebringen bei Nacht
Aspenhalle Gäufelden-Öschelbronn
Großes Orchester
Bahnhof Gäufelden
Bild: Waldkindergartengebäude in Gäufelden-Nebringen
Spielplatz
Feuerwehrhaus Gäufelden mit Einsatzfahrzeugen
Bild: Radfahrer auf der Radrennbahn

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024

icon.crdate13.12.2024

Am 12.12.2024 fand die planmäßig letzte Gemeinderatssitzung in 2024 statt.

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024

Bürgermeister Schmid eröffnete die öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12.12.2024 um 19:30 Uhr und begrüßte die Anwesenden.

Bevor der offizielle Teil der Gemeinderatsitzung begann, bekamen die Räte noch unerwarteten Besuch. Knecht Ruprecht hat auch dieses Jahr den Weg nach Gäufelden gefunden. „Von drauss vom Walde“ kam er her und hat einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2024 gegeben. Abschließend bedankte er sich bei allen für das Tun und Wirken in 2024. Seinen Dank brachte er mit einem Schlitten voller Präsente zum Ausdruck. So konnte jeder Gast der Gemeinderatssitzung sich über eine Neujahrsbrezel freuen. Damit auch 2025 nicht zu düster für die Gemeinde wird, hat er die Kämmerei besonders bedacht. Mit einer Finanzspritze soll die Haushaltslage der Gemeinde verbessert werden.

Als erster Tagesordnungspunkt standen Bauleistungsvergaben der Gemeinschaftsschule auf der Tagesordnung. Dabei war positiv zu erwähnen, dass die Kostenprognose in Höhe von rund brutto 201,9 T€ in Größenordnung von gesamt rund brutto 172,8 T€ unterschritten wurde (29,1 T€ / 14,4%). Vergeben wurden in der GRS die Bodenbelagsarbeiten, die Fliesenarbeiten und die Gebäudeautomationsarbeiten. Der Rat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt Bodenbelagsarbeiten über die Firma Binder ‚Raumausstattung und Parkett‘ (Friedhofstraße 16, 75365 Calw-Stammheim) entsprechend ihrem Angebot vom 20.11.2024 in Höhe von brutto 89.867,15 € zu beauftragen.

2. Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt Fliesenarbeiten über die Firma Fliesenfachgeschäft Kinne GmbH (Graf-Zeppelin-Straße 39, 72202 Nagold) entsprechend ihrem Angebot vom 20.11.2024 in Höhe von brutto 29.387,37 € zu beauftragen.

3. Die Gemeindeverwaltung wurde ermächtigt Gebäudeautomationsarbeiten über die Firma Bosch Building Technologies (70451 Stuttgart; Sitz: 33415 Verl) entsprechend ihrem Angebot vom 21.11.2024 in Höhe von brutto 60.805,69€ zu beauftragen. Der Anteil für die Bauleistung, sprich den aktuellen Vergabeakt, beläuft sich auf brutto 53.509,97€. Auf, für den Bauherrn noch optionale, Wartungsleistungen entfielen brutto 7.295,72€.

Als zweiter Tagesordnungspunkt stand die Vorbereitung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfinden wird, auf dem Programm. Es wurden vorbereitende Beschlüsse getroffen. Über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers wird der Bundestag voraussichtlich am 16.12.2024 entscheiden. Sollten ihm die Abgeordneten nicht das Vertrauen aussprechen, kann der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Den Wahltag legt der Bundespräsident fest.

Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung war es, dass die bisherigen Regelungen bezüglich Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt und Plakatierung auch für die vorgezogene Bundestagswahl übernommen werden sollen.

Die Grundlage für die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt ist das Redaktionsstaut für das amtliche Mitteilungsblatt „Gäufeldener Nachrichten“ Bezüglich Plakatierung gilt die örtliche Satzung über das Verbot des wilden Plakatierens. Nach dieser Satzung gilt das Verbot des wilden Plakatierens nicht für Anschläge, die im Zusammenhang mit Wahlen stehen, während der Dauer des Wahlkampfs (§ 1 Abs. 2). Nach § 5 Abs. 1 d) der Sondernutzungssatzung sind Werbeanlagen während eines Wahlkampfes erlaubnisfrei, sofern sie nicht in den Luftraum von Fahrbahnen hineinragen. Pro Partei / Wählervereinigung sollen in den Ortsteilen Nebringen und Öschelbronn jeweils max. 16 Plakate und im Ortsteil Tailfingen max. 8 Plakate zugelassen werden. Die Standorte für Großplakate sind in diesem Zeitraum bereits für (gemeindliche) Veranstaltungen vergeben und können daher für die Parteien nicht zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe des Erfrischungsgeldes ist in § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) geregelt. Seit der letzten Bundestagswahl 2017 wurde vom Gemeinderat das Erfrischungsgeld auf 40 EUR für den Vorsitzenden und 30 EUR für die übrigen Mitglieder festgelegt. Die Verwaltung schlug für das Erfrischungsgeld bei der Bundestagswahl 2025 vor, die Beträge auf 50 EUR für den Vorsitzenden und 40 EUR für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands festzusetzen. Über die Höhe des Erfrischungsgeldes wurde diskutiert, letztendlich wurde aber dem Verwaltungsvorschlag mehrheitlich mit 13 Ja und 5 Nein-Stimmen zugestimmt.

Der Gemeinderat Mäder stellte einen Antrag, dass die Plakatierungen pro Partei/ Wählervereinigung in den Ortsteilen Nebringen und Öschelbronn auf jeweils 8 Zulässige und in Tailfingen auf 4 Zulässige reduziert werden soll. Da der weitergehende Verwaltungsvorschlag mit je 16 Plakaten in Öschelbronn und Nebringen und 8 Plakaten in Tailfingen bereits mit 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 6-Neinstimmen eine Mehrheit fand wurde über den Antrag nicht mehr abgestimmt.

Da die Zeit bis zur Wahl so knapp ist, wurde der Vorschlag zum Zeitraum der kostenfreien Veröffentlichungen der Parteien in den Gäufeldener Nachrichten so angepasst, dass Veröffentlichungen von Anzeigen aus Anlass von Wahlen, an denen die Bürger der Gemeinde beteiligt sind (Wahlwerbung) bis 6 Wochen vor dem Wahltag der Bundestagswahl 2025 zulässig sind. Der Antrag von Gemeinderat Seeger fand mit 15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme eine breite Zustimmung und wurde so beschlossen.

Im Anschluss wurden zwei Bevorratungsbeschlüsse gefasst.

  1. Bevorratungsbeschluss für die Anpassung der Gebühren nach der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung der Gemeinde Gäufelden für das Jahr 2025

Der Kalkulationszeitraum der letzten Kalkulationen ist ausgelaufen, eine Neukalkulation ist erforderlich. Diese konnte nicht rechtzeitig vor dem Jahresende fertig gestellt werden.

Im Zuge der neuen Kalkulation ist es wahrscheinlich, dass höhere Gebühren zur Deckung der Kosten erforderlich werden. Damit diese rechtmäßig rückwirkend auf den 01.01.2025 festgesetzt werden können, ist ein so genannter Bevorratungsbeschluss erforderlich.

Es wurde daher folgender Bevorratungsbeschluss gefasst: Es ist beabsichtigt, diese beiden Gebühren im Laufe des Jahres 2025 neu zu kalkulieren und anhand des Ergebnisses der Kalkulation die Gebühren rückwirkend auf den 01.01.2025 neu festzusetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Bevorratungsbeschluss rechtzeitig vor dem 31.12.2024 öffentlich bekannt zu machen. Dem Beschlussvorschlag wurde mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gefolgt.

  1. Bevorratungsbeschluss für die Anpassung der Gebühren nach der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften für das Jahr 2025

Die Gebühren für die von der Gemeinde Gäufelden zur Verfügung gestellten Unterkünfte wurden aktuell überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass es einen Anpassungsbedarf gibt – nicht zuletzt auch deshalb, weil die Gemeinde die Kosten der Unterbringung „warm“ in Rechnung stellt und sich die Energiekosten in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben.

Es wurde folgender Bevorratungsbeschluss gefasst: Es ist beabsichtigt, die Gebühren im Laufe des Jahres 2025 neu zu kalkulieren und anhand des Ergebnisses der Kalkulation die Gebühren rückwirkend auf den 01.01.2025 neu festzusetzen. Die Verwaltung wir beauftragt, diesen Bevorratungsbeschluss rechtzeitig vor dem 31.12.2024 öffentliche bekannt zu machen. Diesem Vorschlag wurde einstimmig gefolgt.

Ein weiteres Thema der Gemeinderatssitzung war die Resolution zur Schließung der Notfallpraxen. Die geplante Neustrukturierung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die am 21. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, hat in den betroffenen Regionen Besorgnis ausgelöst. Besonders die Schließung von 18 Notfallpraxen, darunter auch in Herrenberg und Nagold, sorgte für starke Kritik. Diese Praxen übernehmen eine zentrale Rolle in der ambulanten Notfallversorgung, indem sie außerhalb der regulären Sprechzeiten Notfälle behandeln. Die geplanten Schließungen und die Reduzierung der Öffnungszeiten der verbleibenden Praxen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in den betroffenen Gebieten haben. Eine der Folgen könnte sein, dass Patienten vermehrt in die ohnehin schon überlasteten Notaufnahmen der Kliniken und in die Rettungsdienste verlagert werden. Dies könnte die Versorgung weiter verschlechtern und zu längeren Wartezeiten führen. Zudem wird kritisiert, dass die betroffenen Ärzte und Patienten in die Entscheidungsprozesse nicht ausreichend einbezogen wurden. Die geplante Maßnahme wird von vielen als eine Zerstörung funktionierender Strukturen wahrgenommen, ohne dass die notwendigen Alternativen oder eine ausreichende Diskussion über die Auswirkungen auf die Patientenversorgung stattfanden. Der Sicherstellungsauftrag der KVBW, die ambulante Notfallversorgung rund um die Uhr für einfache Notfälle zu gewährleisten, wird durch diese Veränderungen auch aus Sicht der Gemeinde Gäufelden gefährdet. Es wurde einstimmig beschlossen sowohl der Resolution von Herrenberg, als auch der von Nagold zu folgen.  

Abschließend verkündete Bürgermeister Schmid noch folgende Bekanntmachungen:

  • Unterhaltungsmaßnahme Wengertweg, Tailfingen:

Auf eine Fahrbahnerneuerung wird aus Kostengründen verzichtet. Auf dem Weg wird dennoch, mit geringen Mitteln und Eigenleistung des Bauhofes, eine Befahrbarkeit freigegeben und wiederhergestellt.

  • Ergebnis Kriegsgräbersammlung

Herr BM Schmid warb für die Kriegskräbersammlung, stellte die gesammelten Beträge vor und bedankte sich für das Engagement.

  • Jahresrückblick des Bürgermeisters

BM Schmid gab einen Rückblick auf das Jahr 2024. Seine Rede begann er mit den Top-Suchfragen aus Google, um darzulegen was Deutschland in 2024 beschäftigte. Im Anschluss nahm er Bezug auf das Gemeindegeschehen im zurückliegenden Jahr. Er stellte dar, welche Projekte erfolgreich umgesetzt werden konnten und beendete seine Rede mit dem Zitat der diesjährigen Weihnachtsgrüße der Gemeinde Gäufelden „Alleine kann man Wege gehen, aber gemeinsam erreicht man das Ziel.“

  • Einladung Neujahrsempfang

Vor dem Sitzungsende lädt BM Schmid zum Neujahrsempfang am 19.01.2025 ein.

Die öffentliche Gemeinderatssitzung wurde um 21:00 Uhr beendet.