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Rathaus Gäufelden-Öschelbronn
Luftbild Gemeinde Gäufelden
Bild: Mensa in Nebringen bei Nacht
Aspenhalle Gäufelden-Öschelbronn
Großes Orchester
Bahnhof Gäufelden
Bild: Waldkindergartengebäude in Gäufelden-Nebringen
Spielplatz
Feuerwehrhaus Gäufelden mit Einsatzfahrzeugen
Bild: Radfahrer auf der Radrennbahn

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 06.02.2025

Die Gemeinderatssitzung wurde um 20:05 Uhr durch Bürgermeister Schmid eröffnet.

Bericht öffentliche Gemeinderatssitzung 06.02.2024

Die Gemeinderatssitzung wurde um 20:05 Uhr durch Bürgermeister Benjamin Schmid eröffnet.

Als erstes wurden die Beratungen zum Haushaltsplan 2025 geführt. Durch den Bürgermeister wurden die vorgegebenen Rahmendaten dargelegt. Diese sind zusammenfassend sehr schlecht. Das laufende Jahr hat bereits begonnen und der Haushalt dafür ist noch nicht beschlossen, etwas das es in Gäufelden schon sehr lange nicht mehr gab. Eigentlich war es bei uns immer das Ziel den Haushalt für das neue Jahr im alten zu beschließen. Die Finanzlage bei uns und bei sehr vielen Kommunen in Baden-Württemberg ist sehr angespannt, wenn nicht sogar besorgniserregend. Die Gemeindeverwaltung hat sich relativ intensiv mit der Ursachenforschung auseinandergesetzt. Kurz zusammengefasst musste feststellt werden, dass unsere Auszahlungen dynamischer wachsen als unsere Einzahlungen und wir deshalb im Gemeindehaushalt 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung ein strukturelles Defizit haben. Aus kommunaler Sicht sind bundes- und landespolitische Entscheidungen dafür mitverantwortlich Die kommenden Jahre wird die Gemeinde Gäufelden fast keine Neuinvestitionen tätigen können und für den laufenden Betrieb kreativ sein müssen. Herr Walter, Amtsleitung Finanzen, stellte die Zahlen anschließend im Detail vor.

Aktuelle finanzielle Lage

Die öffentlichen Haushalte sind in den vergangenen Jahren massiv unter Druck geraten. Für das Jahr 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 ist zu attestieren, dass der Gemeindehaushalt ein strukturelles Defizit ausweist! Wie begegnet die Gemeinde diesem strukturellen Defizit? Die bisher im Gemeinderat geführten Diskussionen waren aus Sicht der Gemeindeverwaltung geprägt von einem sehr guten Miteinander zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung. Im Zuge der Konsolidierungsberatungen mussten einige Maßnahmen diskutiert werden, die auch die Öffentlichkeit betreffen, um einen Haushalt 2025 aufzustellen, der von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt werden kann. Diese sind im Detail folgende:

  • Die Gemeinde hatte ein Zuschussprogramm für Musikschüler, die in einem Orchester eines musizierenden Vereins in der Gemeinde spielen. Diese Zuschüsse sollen – nachdem sie in den vergangenen Jahren eher sporadisch abgerufen wurden, Einsparungen im Volumen von 6.000 Euro einbringen.
  • Der Abmangel der Volkshochschule soll in Rücksprache mit der Volkshochschule Herrenberg durch kritisches Hinterfragen des Kursangebotes und der Gebühren ab 2026 um 10% des Abmangels, in Summe mittelfristig 33.000 Euro reduziert werden.
  • Der Abmangel der Bücherei soll ab 2026 deutlich um 70.000 Euro pro Jahr oder mittelfristig um 210.000 Euro reduziert werden. Die Gemeindeverwaltung hat den Auftrag erhalten, ein entsprechendes Konzept zu erstellen.
  • Die Gemeindeverwaltung hat die Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen neu kalkuliert. Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 75.000 Euro bzw. mittelfristig 300.000 Euro ausgegangen.
  • Nach intensiver Diskussion hat der Gemeinderat die Notwendigkeit festgestellt, die Kindergartenelternbeiträge gestaffelt zu erhöhen. Ab dem 01.09.2025 sollen gemäß der aktuellen Kalkulation 15% der Betriebskosten inklusive innerer Verrechnungen gedeckt werden. Dieser Wert soll 2027 auf 17% erhöht werden. In Summe rechnet die Gemeindeverwaltung durch diese Maßnahme mit Haushaltsentlastungen in Höhe von 662.600 Euro. Die Beschlussfassung zur Kinderbetreuungssatzung erfolgt noch in separater Sitzung am 26.02.2025.
  • Im Bereich der Steuern hat der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung beauftragt zum 01.01.2027 eine Anpassung der Steuersätze vor zu bereiten, die in Summe zu Mehreinnahmen von 200.000 Euro p. a. führen soll. Mittelfristig würden dadurch Mehreinnahmen von 400.000 Euro entstehen.
  • Im Bereich der Liegenschaften hat die Gemeindeverwaltung die Erstellung eines Konzeptes angeregt welches dazu führen soll, im Vergleich zu den bisherigen Planungen Einsparungen im Volumen von rund 300.000 Euro zu realisieren. Dies soll insbesondere durch eine Absenkung bestehender Standards beispielsweise im Bereich der Gebäudereinigung erfolgen.
  • Die Gemeindeverwaltung hat den Auftrag erhalten, ein Konzept zu erstellen, um zu prüfen ob die Bürgerbüros in den Teilorten Nebringen und Tailfingen zum 01.01.2026 geschlossen werden können. Dadurch sollen geringere Aufwendungen und erhöhte Erträge durch Vermietung im Volumen von mittelfristig 116.400 Euro erzielt werden.
  • Im investiven Bereich wird die Gemeindeverwaltung bereits begonnene Maßnahmen beenden. Dies betrifft im Wesentlichen den Anbau an der Gemeinschaftsschule, den letzten Bauabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt Öschelbronn und einen Anbau am Feuerwehrgerätehaus in Leichtbauweise.

Um diese Maßnahmen finanzieren zu können, sind Kreditaufnahmen im Volumen von 5,3 Mio. Euro erforderlich. Zusammen mit den noch ausstehenden Kreditaufnahmen aus dem Nachtragshaushaltsplan 2024 wird es erforderlich werden, 7 Mio. Euro Kredite aufzunehmen. Durch die daraus auf den Gemeindehaushalt zukommende Zins- und Tilgungsbelastung wird die Gemeinde Gäufelden ab dem Jahr 2027 keine wesentlichen Neuinvestitionen mehr finanzieren können – Ein Zustand der dauerhaft so nicht tragbar ist, da die bestehende Infrastruktur in regelmäßigen Abständen erneuert oder so der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann! In dieser Gemengelage hat der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung beauftragt, alternative und innovative Ansätze zu prüfen, um beispielsweise über Sponsoring, Stiftungen, Public Private Partnerships oder Crowdfunding Spielräume zu erhalten. Die Gemeindeverwaltung wird sich nach Kräften darum bemühen, diesem Auftrag gerecht zu werden.Nach zwei verwaltungsinternen Konsolidierungsrunden und der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse wurden mittelfristig insgesamt rund 3,3 Mio. Euro an Haushaltsentlastungen in den Haushaltsplan 2025 eingearbeitet. Für den Gemeindehaushalt ist damit zusammenfassend festzustellen, dass die laufende Verwaltungstätigkeit nicht finanziert werden kann. Die für die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung erforderlichen Investitionen übersteigen die aktuelle Investitionsfähigkeit des Haushaltes. Durch Kreditaufnahmen können die aktuell begonnenen Investitionen noch finanziert werden. Für weitere Investitionen fehlen die Eigenmittel. Weitere Investitionen durch zusätzliche Kredite zu finanzieren ist keine Option, da die Schuldentragfähigkeit des Haushaltes sonst überstrapaziert werden würde.

Der Wirtschaftsplan wurde entsprechend des folgenden Vorschlages ebenso im Rahmen der Haushaltsplanberatung in der Sitzung des Gemeinderats beschlossen.

Es folgte die ausführliche Aussprache des Gemeinderats. Als Anregung kam auf Kennzahlen von anderen Kommunen zum Vergleich dazu zu nehmen. Ein weiterer Wunsch seitens eines Gemeinderates war es langfristig ganzheitlicher zu Denken und durch konzeptionelles Arbeiten größere Einsparungen zu erzielen. Auch wurde gesehen, dass die Stellschrauben an anderer Stelle gedreht werden müssten. Durch steigende Kosten und immer mehr Aufgaben und generell steigende Anforderungen ist es schwierig dem Alltag gerecht zu werden. Es wurde betont, dass der Bereich Kita und dort ggf. mögliche Einsparungen nochmals genauer unter Betracht genommen werden sollten.

Abschließend wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 06.02.2025 folgender Beschluss zum Haushalt 2025 gefasst:

Der Gemeinderat beschloss folgendeHaushaltssatzung der Gemeinde Gäufeldenfür das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 06.02.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                   

1.1  Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

26.640.936 EUR

1.2  Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

27.845.549 EUR

1.3  Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.204.612 EUR

1.4  Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 EUR

1.5  Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 EUR

1.6  Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 EUR

1.7  Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.204.612 EUR

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

26.214.500 EUR

2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-26.164.850 EUR

2.3  Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

49.650 EUR

2.4  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.144.900 EUR

2.5  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-10.845.600 EUR

2.6  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.700.700 EUR

2.7  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.651.050 EUR

2.8  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

4.200.000 EUR

2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-822.000 EUR

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.378.000 EUR

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-273.050 EUR

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 4.300.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.800.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 7.000.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Der Gemeinderat der Gemeinde Gäufelden hat in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer mit Beschluss vom 07.11.2024 die Hebesätze festgesetzt. Diese sind nachrichtlich:

  1. für die Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 520 v.H.
    2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 270 v.H. der Steuermessbeträge
  2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. der Steuermessbeträge

Gäufelden, den 07.02.2025

B. Schmid

Bürgermeister

Der Gemeinderat beschloss folgenden

W I R T S C H A F T S P L A N

des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gäufelden 2025

Aufgrund von §8 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 06.02.2025 den Wirtschaftsplan (Eigenbetriebsplan) 2025 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gäufelden wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen                                                                 

1.1  Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.428.500 EUR

1.2  Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-1.488.900 EUR

1.3  Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-60.400 EUR

 

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

1.428.500 EUR

2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

-1.357.900 EUR

2.3  Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Erfolgsplan

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

70.600 EUR

2.4  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

98.000 EUR

2.5  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-450.000 EUR

2.6  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-352.000 EUR

2.7  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-281.400 EUR

2.8  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

400.000 EUR

2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

37.500 EUR

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

362.500 EUR

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Liquiditätsplan (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

81.100 EUR

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 400.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR

Gäufelden, den 07.02.2025

Schmid

Bürgermeister

Im Anschluss an die Haushaltsplanberatungen wurden die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gegeben.  DerVerkaufspreis für Grundstücke im Gewerbegebiet Böden II wird zukünftig erhöht. Die Ausschreibung soll nächste Woche erfolgen.

Abschließend wurde zur gemeinsamen Ausbildungsmesse am 07.02.2025 in der GMS Jettingen eingeladen.

Die öffentliche Sitzung wurde um 21:08 Uhr beendet.