Besonders geschützte Feiertage in den Monaten November und Dezember
Die nachfolgend aufgeführten Feiertage in den Monaten November und Dezember sind durch das Gesetz über die Sonn- und Feiertage besonders geschützt:
Allerheiligen am Samstag, 1. November 2025:
An diesem Tag dürfen in der Zeit zwischen 3:00 und 24:00 Uhr keine öffentlichen Tanzunterhaltungen in Wirtschaftsräumen stattfinden. Auch sonstige Tanzunterhaltungen von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind innerhalb dieses Zeitraums verboten.
Volkstrauertag am Sonntag, 16. November 2025:
An diesem Tag dürfen in der Zeit zwischen 5:00 und 24:00 Uhr keine öffentlichen Tanzunterhaltungen in Wirtschaftsräumen stattfinden. Auch sonstige Tanzunterhaltungen von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind innerhalb dieses Zeitraums verboten.
Totensonntag am Sonntag, 23. November 2025:
Es gelten dieselben Regelungen wie für den Volkstrauertag. Zusätzlich dürfen zwischen 5:00 und 24:00 Uhr keinerlei öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb stattfinden, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Im gleichen Zeitraum verboten sind auch sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen.
Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 13:00 Uhr verboten.
Heiliger Abend am Mittwoch 24. Dezember 2025:
Am 24.12. sind ab 17:00 Uhr in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
Erster Weihnachtsfeiertag am Donnerstag, 25. Dezember 2025:
Öffentliche bzw. auch sonstige von Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften veranstaltete Tanzunterhaltungen sind während des ganzen Tages verboten. Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11:00 Uhr verboten.
Zweiter Weihnachtsfeiertag am Freitag, 26. Dezember 2025:
Während des ganzen Tages sind in der Nähe von Kirchen alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
Silvester am Mittwoch, 31. Dezember 2025:
Am 31.12. sind von 18:00 bis 21:00 Uhr in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
Insgesamt sind selbstverständlich alle Sonn- und Feiertage durch die Bestimmungen dieses Gesetzes geschützt. Bei den oben aufgeführten Regelungen handelt es sich lediglich um Auszüge zum Schutz bestimmter Feiertage.









