Winterdienst in Gäufelden
Vom 03.11.2025 bis zum 19.04.2026 sind die Mitarbeiter des Bauhofs in Bereitschaft für den Winterdienst. Hält der Weckdienst bei seiner Prüfung zwischen 4.00 und 4.15 Uhr werktags (5.00 und 5.15 Uhr am Wochenende bzw. an Feiertagen) einen Winterdiensteinsatz für erforderlich, beginnen die Mitarbeiter des Bauhofes ab 4.30 Uhr bzw. 5.30 Uhr mit den Räum- und / oder Streuarbeiten.
Alle Straßen, Gehwege und Liegenschaften sind entsprechend ihrer Priorität in Dringlichkeitsstufen von 1-3 unterteilt und müssen auch in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden.
Die Bereiche der Priorität 1 sollten im Regelfall bis 7.00 Uhr bzw. 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Strecken der Priorität 2 und 3 werden je nach Wetterlage anschließend geräumt und gestreut. Straßen, Gehwege und Liegenschaften, die in keine Dringlichkeitsstufe eingeteilt sind, werden erst ab einer Schneefallhöhe von ca. 10 cm nach Räumung der in Stufe 1-3 eingeteilten Bereiche geräumt.
Aus den nachstehenden Räum- und Streuplänen ist ersichtlich, wie die Bereiche eingeteilt sind.
Grundsätzlich gilt jedoch eine den örtlichen Straßenverhältnissen angepasste Fortbewegung.
Bitte denken Sie daran, dass die Fahrer von Räum- und Streufahrzeugen nur dann ihre Aufgabe erfüllen können, wenn eine ausreichende Fahrbahnbreite (mindestens 3,50 m) zur Verfügung steht. Ist diese Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Autos nicht vorhanden, kann die Straße nicht geräumt bzw. gestreut werden.
Räum- und Streupläne









