Landtagswahl am 08.03.2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Informationen und Hinweise
Wahltag und Wahlrecht
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, den 08. März 2026 im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Gegenüber der letzten Landtagswahl im Jahr 2021 gibt es zwei wesentliche Änderungen des Wahlrechts: zum einen wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesenkt (bisher 18 Jahre) und zum anderen das „Zwei-Stimmen-Wahlrecht“ eingeführt (bisher eine Stimme).
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind somit alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am 08. März 2010 oder früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Festlegungen zu Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt und Plakatierungen
Weitere Informationen und Links zur Landtagswahl 2026:
Briefwahl
Sie möchten bei der nächsten Wahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann Sie in Gäufelden Briefwahlunterlagen beantragen können. Oder wie Sie bei der Antragstellung gleich vor Ort wählen können.
Wer kann Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Gäufeldener Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie beim Bürgerbüro rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Der Versand der Wahlbenachrichtigung ist Ende Januar 2026 vorgesehen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an buergerbuero(@)gaeufelden.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnanschrift in Gäufelden auch Ihr Geburtsdatum angeben.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten:
- über ein Online‐Formular beantragen (ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr möglich),
- das Online-Formular erreichen Sie auch über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, den Sie mit einem Mobilgerät, z.B. Smartphone, scannen können,
- schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail anfordern,
- persönlich im Bürgerbüro (Öschelbronn und Nebringen) abholen und dann auch direkt vor Ort wählen.
Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.







