Attraktives Grundstück für großzügige Bebauung in Gäufelden zu verkaufen
Die Gemeinde Gäufelden bietet im Rahmen eines Höchstpreisverfahrens im Ortsteil Öschelbronn einen attraktiven Wohnbauplatz zum Kauf an.
Es handelt sich dabei um zwei verbundene Flurstücke mit den Nummer Nr. 178 und 180 in der Hindenburgstraße 17. Das Grundstück ist in Summe 2.476 m² groß, liegt im Wohngebiet und kann mit Mehrfamilienhäusern sowie Doppelhäusern, Kettenhäusern oder Reihenhäusern bebaut werden.
Der Mindestgebotspreis beträgt dabei 290 €/m².
Einziges Wertungskriterium für die Vergabe ist der höchste Angebotspreis in €/m².
Für die Angebotsabgabe ist eine detailierte Planung nicht erforderlich, jedoch müssen folgende Punkte bei der Bebauung eingehalten werden:
- Grundflächenzahl maximal 0,4
- Geschossflächenzahl maximal 1,0
- Anzahl der Wohneinheiten mindestens 10, maximal 18
- Maximale Traufhöhe 8,5 m
- Für die Nutzer der Wilhelm-Hörmann- Halle des TSV Öschelbronn muss eine Fläche für drei Stellplätze eingeplant werden.
Diese Bestimmungen werden durch ein Rückkaufsrecht abgesichert.
In den vertraglichen Bestimmungen wird zudem die Übernahme einer Bauverpflichtung geregelt. Mit den Bauarbeiten muss innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss begonnen werden. Die Bezugsfertigstellung des Bauvorhabens hat innerhalb von vier Jahren ab Kaufvertragsabschluss zu erfolgen.
Maßgeblich für die Bebauungsmöglichkeiten sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen des unqualifizierten Bebauungsplans „Kappelwiesen“.
Der Planteil des Bebauungsplans kann auf der Homepage der Gemeinde Gäufelden unter dem Pfad >Leben & Wohnen/ Bauen & Wohnen/ Bebauungspläne/ Bebauungspläne Öschelbronn abgerufen werden.
Für baurechtliche Rückfragen steht Ihnen Herr Kugler vom Amt für Ordnung und Bürgerdienste unter Telefonnummer: 07032/7802-123, E-Mail: jochen.kugler(@)gaeufelden.de zur Verfügung.
Angebotsfrist und Bauplatzvergabe
Wir bitten darum, ihr verbindliches Angebot bis zum 30.04.2026 an die unten genannte Adresse zu richten.
Die Bauplatzvergabe erfolgt dann im Mai durch den Gemeinderat der Gemeinde Gäufelden. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Bauplatzes besteht nicht.
Aufwendungen der Bewerber, welche durch die Beteiligung in diesem Angebotsverfahren entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Angebote, werden nicht erstattet.
Die Angebote sowie Rückfragen zum Verfahren bitten wir an folgende Adresse zu richten:
Finanzen und Liegenschaften, Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden,
Herr Schwarz, Telefonnummer: 07032/7802-117, benjamin.schwarz(@)gaeufelden.de
Das Dokument dazu finden Sie hier.








