Öffentliche Bekanntmachung gem. Wärmeplanungsgesetz
Die Gemeinde Gäufelden erstellt ab September 2026 den kommunalen Wärmeplan im Konvoi gemeinsam mit Jettingen, Bondorf und Mötzingen.
Die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart (Auftragnehmer) wurde vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Gäu, Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) beauftragt.
In einem ersten Schritt wird die Situation der aktuellen Wärmeversorgung analysiert. Hierzu werden Daten über den Gebäudebestand und die Gebäudenutzung mit Daten über den Wärmeenergieverbrauch zusammengebracht. Die Daten zum Energieverbrauch werden von den Energieunternehmen und den Schornsteinfegern zur Verfügung gestellt. In der folgenden Potenzialanalyse wird ermittelt, wie Energie durch die energetische Sanierung der Gebäude eingespart werden könnte und welche Potenziale es für eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und Abwärme gibt. Darauf aufbauend werden gemeinsam mit der Bürgerschaft, Unternehmen und politischen Vertretern Ziele für die künftige Wärmeplanung erarbeitet. Übergeordnetes Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Im letzten Schritt werden in der Wärmewendestrategie Maßnahmen erarbeitet, die für die Erreichung der Ziele relevant sind, sowie ein Zeitplan erstellt.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 4 der EU-Verordnung 2016/679 teilt der Gemeindeverwaltungsverband oberes Gäu folgendes mit:
Gäufelden beabsichtigt nicht, die erhobenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. WPG). Andernfalls stellt die Gemeindeverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen andren Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch EGS-plan auf der Grundlage von Abschnitt 3 WPG erhoben. Die Verarbeitung umfasst Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken als auch Daten zu den Wärmeerzeugungsanlagen. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in Anlage 1 zu § 15 WPG dargelegt.
Die Zwischenergebnisse und der finale Wärmeplan werden durch die Kommunalverwaltung veröffentlicht. Für die Öffentlichkeit ist eine Informationsveranstaltung geplant, um den Entwurf des Zielszenarios für die klimaneutrale Wärmeversorgung zu präsentieren und um auf Fragen der Bürgerschaft direkt eingehen zu können.
Bei Fragen zur kommunalen Wärmeplanung können Sie sich gerne an Irma Körner, Energiemanagement (koerner(@)jettingen.de) wenden.







