Grundsteuerreform 2022
Was Sie wissen müssen
Das Finanzamt wird Ihr Grundstück für Zwecke der Grundsteuer auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewerten. Hierfür müssen Sie eine Feststellungserklärung abgeben. Das Finanzministerium hat am 30.03.2022 eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe werden im Zeitraum seit Mai 2022 nach und nach Informationsschreiben an die privaten Eigentümer versandt werden. Zusammen mit unseren Daten haben Sie damit im Regelfall alles, was Sie für die Erklärungsabgabe benötigen! Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden später versendet. In diesen Fällen kann mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens abgewartet werden.
Eine Feststellungserklärung ist notwendig, da nicht alle Daten elektronisch vorliegen. Die vergangene Feststellung liegt zudem schon einige Zeit zurück, deshalb müssen die vorhandenen Daten verifiziert werden. Reichen Sie die Erklärung bitte elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein. Die Abgabe der Erklärung für die Grundsteuer wird über ELSTER voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein.
Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Weitere Erläuterungen gibt es im Flyer "Eigentümerwechsel von Grundbesitz nach dem 01.01.2022" (PDF-Datei).
Weitergehende Informationen finden Sie in unseren FAQ. Oder fragen Sie den Steuerchatbot, der Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Das Finanzamt Böblingen hat unter der Rufnummer 0 70 31 / 13 - 31 01 eine Hotline rund um die Grundsteuerreform eingerichtet.
Ein Flyer (PDF-Datei)mit einer Übersicht der wichtigsten Informationen liegt auch bei den Finanzämtern vor Ort aus.
Quelle: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/