Landesfamilienpass 2023 mit zahlreichen Vergünstigungen
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat der Gemeinde die neuen Gutscheinkarten 2023, sowie Flyer „Informationen zum Landesfamilienpass“ übersandt.
Aufgrund der fortdauernden Coronalage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch oder er ist nur mit Online-Ticket möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des jeweiligen Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.
Anspruchsberechtigt sind:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind .
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeld-berechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ein Nachweis über den Bezug des Kindergeldes ist bei Antragstellung vorzulegen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Soziales“ > „Familie“ > „Leistungen“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Früher ausgestellte Familienpässe gelten mit den neuen Gutscheinkarten 2023 weiter, sofern keine Begleitpersonen einzutragen sind.
Die Gutscheinkarten werden in den Bürgerbüros Öschelbronn, Nebringen und Tailfingen ausgegeben.
Anträge auf Neuausstellung eines Landesfamilienpasses können ebenfalls dort gestellt werden.