Haushaltssatzung der Gemeinde Gäufelden für das Haushaltsjahr 2022 und Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Gäufelden“
Die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Gäufelden sowie der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Gäufelden“ wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 20.01.2022 beschlossen.
Mit Schreiben vom 21.02.2022 wurde der Gemeinde Gäufelden mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2022 genehmigt wurden.
Diese werden nachfolgend öffentlich bekannt gemacht:
I.
Haushaltssatzung der Gemeinde Gäufelden
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 20.01.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 21.948.100
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -21.875.700
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 72.400
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 72.400
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 21.500.800
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -20.313.600
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.187.200
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.545.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -8.647.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.102.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 85.200
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 900.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -322.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 578.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 663.200
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 900.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
4.355.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Der Gemeinderat der Gemeinde Gäufelden hat in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer mit Beschluss vom 21.07.2016 die Hebesätze festgesetzt. Diese sind nachrichtlich:
- für die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.H.
der Steuermeßbeträge
- für die Gewerbesteuer auf 350 v.H.
der Steuermessbeträge
Gäufelden, den 23.12.2021
gez. Schmid
Bürgermeister
II.
W I R T S C H A F T S P L A N
des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gäufelden 2022
Aufgrund von § 8 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 20. Januar 2022 den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Gäufelden wie folgt festgesetzt:
§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan
1. Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.355.000
in den Aufwendungen mit -1.315.800
2. Vermögensplan
in den Einzahlungen mit 759.000
in den Auszahlungen mit -1.430.000
3. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen 500.000
4. Höchstbetrag der Kassenkredite 1.000.000
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
Gäufelden, den 23.12.2021
gez. Schmid
Bürgermeister
III.
Das Landratsamt Böblingen hat mit Erlass vom 21.02.2022:
- die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022 und des gleichzeitig festgesetzten Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Gäufelden“ gemäß § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt,
- den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Haushaltssatzung 2022 in Höhe von 900.000 € gemaß § 87 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO, und für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Gäufelden“ in Höhe von 500.000 € gemaß § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO genehmigt,
- den Teilbetrag in Höhe von 2.000.000 € (Kreditaufnahme 2023) des auf 4.355.000 € festgesetzten Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltssatzung 2022 gemäß § 86 Abs. 4 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO genehmigt. Für den Eigenbetriebes „Gemeindewerke Gäufelden“ wurden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
- den in der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite mit 4.000.000 Euro nach § 89 Abs. 3 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO als nicht genehmigungspflichtig bestätigt.
- den im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Gäufelden“ vorgesehenen Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 1.000.000 Euro nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m § 89 Abs. 3 GemO und § 121 Abs. 2 GemO wurde genehmigt.
IV.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan und Wirtschaftsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO ab dem 04.03.2022 im Rathaus Öschelbronn, Rathausplatz 1, Eingangsbereich im Erdgeschoss aus.
Bitte melden Sie sich zur Einsichtnahme vorab an, da das Rathaus aktuell geschlossen ist.
Zudem wird die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan (PDF-Datei) auf unserer Homepage als PDF eingestellt.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Gäufelden geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, eine eventuelle Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.
Steuern & Gebühren
Informationen zu den örtlichen Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer) finden Sie hier.
Bankverbindung Gemeinde Gäufelden
KSK Böblingen
BLZ 603 501 30
Konto 1 064 856
IBAN: DE25 6035 0130 0001 0648 56
SWIFT-BIC: BBKRDE6BXXX
Voba Herrenberg
BLZ 603 913 10
Konto 66 263 000
IBAN: DE03 6039 1310 0066 2630 00
SWIFT-BIC: GENODES1VBH