Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 10.06.2021
Einwohnerfragestunde
Bürgermeister Benjamin Schmid eröffnete die Sitzung mit der Einwohnerfragestunde. Diese war aufgrund des großen Interesses am Baugebiet „Lehengarten-Hailfinger-Weg“ außergewöhnlich gut besucht. Die Themen, die die Bürgerinnen und Bürger zur Sprache brachten, betrafen u.a. das Baugebiet, den LKW-Verkehr, 30-km-Zonen und damit zusammenhängend den Lärmaktionsplan. Nach Beantwortung der Fragen leitete der Schultes zum nächsten Tagesordnungspunkt über.
Bebauungsplan „Lehengarten - Hailfinger Weg“, Öschelbronn
Das Plangebiet „Lehengarten - Hailfinger Weg“ umfasst ca. 2,92 ha und befindet sich am südöstlichen Teil der Ortslage des Ortsteils Öschelbronn. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 07.11.2019.
Nachdem der Plan, ein neues Rathaus im Plangebiet zu bauen vom Rat verworfen wurde hatten sich die Gemeinderäte darauf verständigt, dass die dafür vorgesehenen Flächen auch für die Wohnbebauung genutzt werden sollen und zwar verdichtet, um möglichst viel Wohnraum zu gewinnen.
Ruprecht Neullinger , Planer vom Büro Zoll-Architekten Stadtplaner, stellte dem Rat den städtebaulichen Entwurf vor. Eine übergeordnete Verkehrsplanung mit Ausblicken auf eine Umgebungsstraße und deren Zubringer habe eine Kreisverkehrslösung im Kreuzungsbereich von Jettinger Straße und Stuttgarter Straße ergeben. Die bisher als landwirtschaftliche Wege genutzten Teilbereiche des Hailfinger Wegs und des Bondorfer Wegs dienten der Erschließung des Plangebietes und würden daher als Teil der Verkehrserschließung in den Geltungsbereich aufgenommen. Er wies ausdrücklich drauf hin, dass diese Anpassung auf bestehenden Bau- bzw. Verkehrsflächen erfolgten. Es würden keine zusätzlichen unbebauten Außenbereichsflächen einbezogen.
Neullinger beantwortete Detailfragen der Gemeinderäte. Hieraus ergaben sich mehrere Anträge. Ein Gemeinderat beantragte, die Ausrichtung des Firstes im Wohnbaugebiet 2 derer des Gebietes 3 anzupassen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Weitere Anträge wurden abgelehnt. So fand sich im Rat keine Mehrheit dafür, Nabu und BUND ein Stimmrecht bei den Ausgleichsmaßnahmen zu geben. Ebenfalls nicht mehrheitsfähig war der Antrag, eine Zisternenpflicht in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Mit den angegebenen Änderungen wurde der Entwurf des Bebauungsplans bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Somit steht einer Beteiligung der Öffentlichkeit, weiterer Behörden und den Trägern öffentlicher Belange nichts mehr im Wege.
Abschluss eines für das Gesamtverbandsgebiet einheitlichen Vertrags mit dem Kommunalen Rechenzentrum Komm.One
Kämmerer Markus Walter erläutert dem Gremium, dass die Gemeinde Gäufelden Mitglied im Zweckverband 4IT, welcher Träger der Komm.ONE (Anstalt des öffentlichen Rechts) sei. Die Komm.ONE habe zum 01.07.2018 die Aufgaben der früheren Gebietsrechenzentren sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg übernommen. Als Mitglied des ehemaligen Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart sei die Gemeinde Gäufelden seinerzeit um Zustimmung zu der Fusion gebeten. Dieser Beschluss sei in der Gemeinderatssitzung am 12.04.2018 gefasst worden.
Um für alle Kunden bzw. Miteigentümer der Kommunalanstalt die gleichen Bedingungen zu schaffen, mussten die bestehenden Verträge und Gebührenordnungen harmonisiert werden. Dies sei jetzt geschehen. Unter dem Strich ergebe sich für Gäufelden mit den neuen Verträgen eine Einsparung von rund 27.000 Euro p. a.
Der Gemeinderat ermächtigte die Gemeindeverwaltung einstimmig bei zwei Enthaltungen den geänderten einheitlichen Vertrag mit der Komm.ONE abzuschließen.
Vorbereitende Beschlüsse zur Bundestagswahl am 26.09.2021
In Vorbereitung auf die Bundestagswahl am 26.09.2021 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dass Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt im Rahmen des Wahlkampfs in den letzten 6 Wochen vor der Wahl (also ab 15.08.2021) eingeschränkt werden. Konkret heißt dies, dass die Ankündigung eines Vortrags im redaktionellen Teil nur möglich ist, wenn lediglich der Versammlungsort und –zeitpunkt sowie Referenten und Thema genannt werden. Darüber hinausgehende Berichte und Ankündigungen können nur im Anzeigenteil des Mitteilungsblatts veröffentlicht werden.
Einstimmig bekräftigte der Rat den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer 40 EUR für den Vorsitzenden und 30 EUR für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände beträgt.
Für die bisherige Regelung zu Wahlplakatierungen in Gäufelden konnte sich der Rat mehrheitlich nicht mehr erwärmen und lehnte die Plakatierungen rundheraus ab: Zehn Räte waren der Ansicht, dass gar keine Plakate aufgehängt werden dürfen, fünf waren gegen diesen Vorschlag und zwei enthielten sich. Der Schultes wies darauf hin, dass dieser Beschluss rechtlich geprüft werden müsse und hat den Sachverhalt nach der Sitzung von der Rechtsaufsicht des Landratsamts klären lassen. Nach erfolgter Rückmeldung widersprach er dem Beschluss des Gemeinderats und hat eine erneute Beratung und Beschlussfassung für den 01.07.2021 auf die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung setzen lassen.
Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse
Bürgermeister Benjamin Schmid informierte über die in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse.
Es wurde eine Teilzeitstelle im Ortsbauamt besetzt sowie die Zustimmung zu einem Stellenbesetzungsvorschlag der Schulleitungsstelle für die Grundschule Tailfingen erteilt. Des Weiteren genehmigte der Rat eine Ausschreibung von je einer neuen Stelle im Ortsbauamt (65%) und der IT-Abteilung (50%-Stelle).
Abschließend berichtete der Bürgermeister, dass die Gemeinde einen Förderbescheid zum Ausbau des Breitbands über rund 280.000 Euro erhalten habe.