Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.11.2014
Eine vielfältige Tagesordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2014 zu bewältigen. Am Beginn der Gemeinderatssitzung wurden die Mehrfachblutspender der Gemeinde Gäufelden geehrt. Im Zeitraum 01.08.2013 bis 31.07.2014 haben mit Frau Jutta Peick und Herr Michele Amoroso zwei Gäufeldener Bürgerinnen und Bürger zum 10. Mal unentgeltlich Blut gespendet. Beide zu ehrenden Spender waren bei der Sitzung anwesend und erhielten neben der Ehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes als Geschenk der Gemeinde Gäufelden einen Blumenstrauß bzw. einen Beeren-Secco überreicht.
In seiner Ansprache betonte Bürgermeister Buchter die besondere Bedeutung des Blutspendens. Die Ehrung in einer öffentlichen Gemeinderatsitzung soll, so Bürgermeister Buchter, die Wichtigkeit des Blutspendens würdigen und hoffentlich weitere Mitbürgerinnen und Bürger dazu anregen, die Blutspendetermine des Deutschen Roten Kreuzes wahrzunehmen. Die nächste Gelegenheit besteht am Montag, 01.12.2014 von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr in Herrenberg-Kuppingen (Gemeindehalle).
Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurde die Geschäftsordnung des Gemeinderats an die aktuell gültige Rechtslage angepasst und neu gefasst. Da die Gemeindeordnung nur einige grundsätzliche Bestimmungen für die Durchführung von Sitzungen des Gemeinderats und über die Beschlussfassung enthält, verpflichtet sie diesen, seine innere Angelegenheiten, insbesondere den Gang der Verhandlungen, ergänzend in einer Geschäftsordnung näher zu regeln.
Ebenfalls neu gefasst wurde die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Nachdem zwischenzeitlich mehrere Gebäude nicht mehr als Notunterkunft zur Verfügung stehen, wurden diese aus der Satzung gestrichen. Zudem wurde die Satzung in einigen Punkten an die aktuell gültige Rechtslage angepasst. Im Zuge dieser Änderung wurde auch eine neue Kalkulation der Gebühren vorgenommen. Für die beiden Unterkünfte In den Böden 5 und Hindenburgstraße 17 ist künftig eine Benutzungsgebühr von 5,65 EUR je m² Wohnfläche und Monat zu entrichten (bisher 5,50 EUR).
Von der Kämmerei neu kalkuliert wurden auch die Verwaltungsgebühren, die der Gemeinderat zuletzt im Jahr 2004 anpasste. Die Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung mit den neuen Gebührensätzen ist im Mitteilungsblatt am 13.11.2014 veröffentlicht und tritt am 01.12.2014 in Kraft.
Nachdem die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in ihrem Prüfbericht die Höhe des Kalkulatorischen Zinssatzes beanstandet hat, führte die Kämmerei eine Überprüfung des Kalkulatorischen Zinssatzes durch. Die Neuberechnung ergibt einen Zinssatz von 5,3% (bisher: 6%), dem der Gemeinderat zustimmte und nun ab 2015 gelten wird. Die Verminderung der kalkulatorischen Zinssätze hat an mehreren Stellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt und auch auf die Kosten der Kostenrechnenden Einrichtungen. Daher müssen alle Gebühren der Gemeinde überprüft werden. Sollte eine Gebührenanpassung erforderlich werden, hat die Gemeindeverwaltung dies dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
Zur Neuordnung der Buslinien im Oberen Gäu, die ab 14.12.2014 umgesetzt werden soll, fasste der Gemeinderat eine positive Stellungnahme, regte aber die Prüfung eines Bushalts am Bahnhof in Nebringen insbesondere für die Linie 790 an. Insgesamt entwickelt sich das Angebot auf den beiden Buslinien 777 (Bad Wildbad - zur Ammertalbahn) und 790 (Mötzingen - Herrenberg) nach oben. Ebenfalls soll geprüft werden, ob zusätzliche Haltestellen an der Vogelsangstraße und evtl. am Kreisverkehr / Ortseingang von Nebringen eingerichtet werden können.
Die Urnenanlage in der alten Aussegnungshalle in Öschelbronn wird vorerst mit 70 Urnenkammern ausgestattet. Der Gemeinderat beauftragte die Fa. V+P Friedhofskonzepte, Hofheim, für die Lieferung und Montage der Kolumbarienanlage inkl. 70 Gedenkplatten aus Messing zum Preis von 38.794 EUR. Die Anlage, deren Korpus aus einer Metallkonstruktion besteht, wird an der Rückwand der Aussegnungshalle installiert.
Den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Böden II“ in Nebringen im vereinfachten Verfahren beschloss der Gemeinderat. Mit der Bebauungsplanänderung sollen die Bebauungsplanfestsetzungen für die Grundstücke Flst.-Nr. 580, 581 und 582/6 geändert werden. In diesem Bereich sollen die geplante Straße (Daimlerstraße) sowie das Pflanzgebot entlang der Straße entfallen und das Baufenster vergrößert werden. Damit soll ein Bauvorhaben ermöglicht werden, das aufgrund der derzeitigen Bebauungsplan-Festsetzungen auch nicht über Befreiungen realisiert werden könnte. Das Landratsamt Böblingen empfahl daher die nun angegangene Bebauungsplanänderung.
Unter Verschiedenes und Bekanntgaben gab Bürgermeister Buchter die Verkaufsgrundlagen für die gemeindliche Liegenschaft Hauptstraße 28 in Tailfingen bekannt. Vom ursprünglichen Grundstückszuschnitt sollen Flächen für den vorhandenen Fußweg von der Hauptstraße zur Kirchgasse und für öffentliche Parkplätze an der Kirchgasse entfallen.
Des Weiteren sprach sich der Gemeinderat dafür aus, bei der Weihnachtsbaumbeleuchtung künftig eine LED-Lichterkette einzusetzen.