Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 07.04.2016
Am Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.04.2016 stand der Bericht zur Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2016/2017, den die Abteilungsleiterin Frau Thäsler vorstellte. Die Gemeinde kann derzeit 50 Krippen-, 322 Kindergarten- und 59 Hortplätze sowie 103 Plätze in der Verlässlichen Grundschule anbieten. Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen für das kommende Kindergartenjahr gibt es insbesondere im Ortsteil Öschelbronn beim Angebot mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) mehr Anmeldungen als Plätze.
Zudem hat sich die personelle Situation im Laufe des vergangenen Jahres noch einmal weiter zugespitzt. Mehrere Stellen konnten erst nach Monaten nachbesetzt werden. Problematisch ist in dieser Arbeitsmarktlage, dass auf die Ausschreibungen wenige Bewerbungen eingehen und häufig die Eignung den Anforderungen nicht entspricht. Können die offenen Stellen nicht mehr besetzt werden, müssen ggf. einzelne Gruppen geschlossen werden.
Vom Gemeinderat wurden nun folgende Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen:
- Krippe Mötzinger Straße: Bei anhaltender Personalknappheit werden Neuanmeldungen an die Krippe Schollerstraße in Nebringen verwiesen, solange dort freie Plätze vorhanden sind. Die Krippe Mötzinger Straße kann dann 1-gruppig weitergeführt werden.
- Horte Joseph-Haydn-Weg und Breitestraße: Weiterführung der Warteliste.
- Kita Schulstraße: Umwandlung der 14 Halbtagesplätze (HT) in 12 VÖ Plätze. Derzeit bereits in Anspruch genommene HT-Plätze bleiben bestehen, bis die Kinder um- oder abgemeldet werden. Neuanmeldungen können mit Beginn des neuen Kindergartenjahres nur noch in VÖ erfolgen.
- Schaffung zusätzlicher VÖ Plätze für die Gesamtgemeinde durch Eröffnung eines Wald-oder Naturkindergartens mit 20 VÖ Plätzen.
- Aufnahme bis zu 6 Flüchtlingskindern in den Kitas Breitestraße und Schwarzwaldstraße in Nebringen, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind.
Zur weiteren baulichen Gemeindeentwicklung standen Änderungsvorschläge zum Flächennutzungsplan auf der Tagesordnung. In das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Gäu werden von der Gemeinde Gäufelden folgende Planungen eingebracht:
- Ausweisung einer Retentionsfläche „Gewerbegebiet Böden II“, Nebringen
- Verkleinerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Böden II“ bzw. Vergrößerung des Bebauungsplans „Reitsportanlage Schillinger“, Nebringen
- Ausweisung der Südumfahrung Öschelbronn; Prüfung einer naturschutzverträglichen Variante, Öschelbronn
- Ausweisung eines Sondergebiets für gewerbliche Tierhaltung, Weildorf, Tailfingen
- Vergrößerung bzw. Umwandlung Mischgebiet in Wohngebiet „Südlich Neue Straße“, Tailfingen
Die weiteren in der Sitzung gefassten Beschlüsse hier im Überblick:
- Im Bebauungsplanaufstellungsverfahren „Altinger Straße - Süd“ in Nebringen beschloss der Gemeinderat die Behandlung der eingegangen Stellungnahmen der Behörden und billigte den vom Ingenieurbüro Hartenberger + Philipp gefertigten geänderten Entwurf des Bebauungsplans. Der geänderte Planentwurf liegt in der Zeit vom 22.04. bis 23.05.2016 im Rathaus Öschelbronn öffentlich zur Einsicht auf (siehe Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 14.04.2016).
- Im Rahmen der Forsteinrichtungsplanung 2017-2026 für den Gemeindewald legte der Gemeinderat die Eigentümerziele fest. Wie schon in der auslaufenden 10-Jahresperiode soll der Walderhaltung und der Sozial- und Erholungsfunktion ein besonders Gewicht beibemessen werden. Bei der Verjüngung der Hauptbaumarten Fichte, Tanne und Buche lautet das Ziel, dass dies ohne Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss umsetzbar ist. Dem Vorschlag einer leichten Erhöhung des Nadelholzanteils von 21 auf 25% stimmte der Rat zu.
- Aufgrund der guten Erfahrungen aus den letzten Jahren beschloss der Gemeinderat wieder eine Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beim „Vatertagsfest“ in Öschelbronn am 05.05.2016. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Citystreife, die die Gemeinde mit max. 500 EUR pauschal mitfinanziert, außerhalb des Festgeländes auf öffentlicher Fläche tätig werden kann. Die Polizeiverordnung ist im Mitteilungsblatt vom 21.04.2016 öffentlich bekannt gemacht.
- Zu guter Letzt befasste sich der Gemeinderat noch mit der Globalberechnung (Kalkulation von Wasser- und Abwasserbeiträgen). Bei der von der Fa. Schmidt und Häusser, Nordheim, durchgeführten Kalkulation werden alle bisherigen und künftigen Kosten der Einrichtung durch alle bisherigen und künftig angeschlossenen Flächen geteilt. Das Ergebnis stellt in EUR/m² den Beitragssatz dar. Beim Wasserversorgungs- und Klärbeitrag ergeben sich moderate Steigerungen (jeweils 0,10 EUR/m²) aufgrund der Neukalkulation. Der Kanalbeitrag hingegen sinkt deutlich um 2,45 EUR/m². Grund für die deutliche Verminderung des Beitrages ist, dass in der Globalberechnung aus dem Jahr 1999 Maßnahmen enthalten waren, die nicht oder nicht in diesem Umfang vollzogen wurden. Dadurch konnten Kosten eingespart werden, die jetzt zu verminderten Beiträgen führen. Die neuen Beitragssätze finden Einklang in den Änderungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung, die in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2016 auf der Tagesordnung stehen.