An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn
- Der Betrieb verlegt wird.
- Der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
- Der Betrieb aufgegeben wird.
Eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung ist beim Gewerbeamt der Gemeinde Gäufelden im Bürgerbüro Öschelbronn einzureichen. Die Gebühr beträgt für die Anmeldung 32,00 Euro, für die Um- und Abmeldung jeweils 16,00 Euro. Bei einem Versäumnis kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro erhoben werden. Deshalb möchten wir Sie auf die Anzeigepflicht im Sinne der Gewerbeordnung hinweisen.
Was ist ein „Gewerbe“?
Laut Gewerbeordnung gibt es 4 wesentliche Merkmale, die den Begriff des Gewerbes bestimmen:
- Selbständigkeit (persönlich unabhängig, nicht weisungsgebunden)
- Regelmäßigkeit (fortgesetzte und planmäßige, sowie nachhaltige Ausübung)
- Entgeltlichkeit (auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit)
- Erlaubte Tätigkeit
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgerbüro Öschelbronn, Frau Hauser.