Die nächsten Vorlesestunden- und Lesestarttermine
Eine Anmeldung für "Lesestart 1-2-3" und für die Vorlesestunden für 5-7jährige ist notwendig!
Sie können Ihr Kind telefonisch (992090, -91) oder per Mail (vhs@gaeufelden.de) anmelden.
DIE NÄCHSTEN VORLESESTUNDEN
Vorlesestunden für Kinder von 5 bis 7 Jahren ohne Begleitung der Eltern
Ein regelmäßiges Angebot der Ortsbücherei Gäufelden zur Leseförderung ist die Vorlesestunde zu einem bestimmten Thema (z.B. "Indianer").
In der Hauptstelle in Nebringen bieten wir sie einmal im Monat an. Da wird dann vorgelesen, erzählt und gebastelt.
Die Veranstaltungen sind kostenlos und finden 1x monatlich mittwochs von 15 bis 16 Uhr in der Bücherei Nebringen statt.
Anmeldung erforderlich!
„Es weihnachtet sehr" - ausgebucht, Warteliste möglich
Termin
Mittwoch, 13. Dezember 2023
„Märchen" - ausgebucht, Warteliste möglich
Termin
Mittwoch, 17. Januar 2024
„Tierische Geschichten" - ausgebucht, Warteliste möglich
Termin
Mittwoch, 7. Februar 2024
LESESTART 1-2-3
Lesestart ist ein bundesweites Programm zur frühen Leseförderung. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt.
Die Ortsbücherei Gäufelden bietet im Rahmen dieser Aktion verschiedene Veranstaltungen mit Vorlesen und Basteln für Kinder von 3 und 4 Jahren in der Haupstelle in Nebringen an.
In Kooperation mit der VHS Gäufelden.
Die Veranstaltungen sind kostenlos und finden 1x monatlich freitags von 14.30 bis 15.15 Uhr in der Bücherei Nebringen statt.
Anmeldung erforderlich!
ONILO: „Philipp im Leuchtturm" - entfällt wegen Krankheit
Termin
Freitag, 24. November 2023
Kamishibai: „Tomte Tummetott" - ausgebucht, Warteliste möglich
Termin
Freitag, 15. Dezember 2023
Kamishibai: „Schneewittchen“ - ausgebucht, Warteliste möglich
Termin
Freitag, 12. Januar 2024
ONILO: „Der Regenbogenfisch" - ausgebucht, Warteliste möglich
Termin
Freitag, 9. Februar 2024
Bitte beachten Sie:
Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen übernimmt die Ortsbücherei keinerlei Aufsichtspflicht im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.