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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Essentiell
 

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Online-Formulare

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Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

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Rathaus Öschelbronn, beflaggt
Luftbild Gäufelden-Tailfingen
Bahnhof Gäufelden
Bild: Waldkindergartengebäude in Gäufelden-Nebringen
Bild: Waldweg im bunten Herbstwald
Bild: Feuerwehr Gäufelden
Bild: Mensa in Nebringen bei Nacht
Spielplatz
Feuerwehrhaus Gäufelden mit Einsatzfahrzeugen

Haftungsausschluss bei Querverweisen

Die Gemeinde Gäufelden ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Gäufelden insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

"Links"

Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Gemeinde Gäufelden hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Gemeinde Gäufelden von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.

Elektronische Kommunikation

Die virtuelle Poststelle (VPS) der Gemeinde Gäufelden ist eine Kommunikationsplattform zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach §3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Elektronik-Anpassungsgesetz). Das zentrale Element der VPS ist ein Webportal, das für alle Bürger offen steht. Möchten Sie eine Anfrage, einen Antrag, eine Beschwerde oder einen Widerspruch an die Gemeindeverwaltung Gäufelden elektronisch einreichen, können Sie dies über die VPS tun. Sie können elektronische Anfragen auch direkt an die zuständige Behörde richten, falls diese für dienstliche Zwecke entsprechende E-Mail-Adressen bereithält. Eine solche Kommunikation ist jedoch nicht vor dem Einblick Dritter geschützt, während Sie bei der Verwendung der Virtuellen Poststelle verschlüsselt und von anderen nicht einsehbar mit der Behörde kommunizieren können. Verschlüsselte Mails nimmt die Gemeindeverwaltung Gäufelden derzeit gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG nur über die Virtuelle Poststelle entgegen.

Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge, für die die gesetzliche Schriftform vorgesehen ist, eine rechtswirksame Erklärung nur unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden kann. Solche Anfragen nimmt die Gemeindeverwaltung gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 derzeit nur über die Virtuelle Poststelle entgegen, für die sie hiermit einen Zugang für digital signierte und verschlüsselte Dokumente eröffnet. Nähere Erläuterungen zur qualifizierten elektronischen Signatur erhalten Sie am Ende dieser Hinweisseite.

Ausnahmen von der Beschränkung des § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG erfolgen nur in den durch Landesgesetz nach § 71a LVwVfG angeordneten Fällen.

Die Gemeinde Gäufelden kann derzeit nur elektronisch eingereichte Dokumente bearbeiten, die in den folgenden Formaten an die Behörde gerichtet werden:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word (.doc)
  • Textdateien im Format ANSI (.txt)
  • Tagged Image File Format (.tif)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Graphics Interchange Format (.gif)

Elektronische Dokumente in anderen Formaten werden zwar entgegengenommen, können gemäß § 3a Abs. 3 LVwVfG erst dann bearbeitet werden, wenn der Absender das Dokument in einem der genannten Formate oder in Schriftform nachreicht.

Aus Sicherheitsgründen werden Anhänge in folgenden Formaten vor der Speicherung im VPS-Postfach gefiltert:  .exe, .com, .bat, .cmd, .pif., .reg, .ink, .js, .vbs, .vbe, .scr, .msi, .dll, .ocx. Der Nutzer wird in diesen Fällen benachrichtigt, dass ein Mailanhang ausgefiltert wurde.

Benutzung der Virtuellen Poststelle

Sofern Sie noch kein Postfach in der VPS besitzen, wählen Sie bitte den entsprechenden Link zur Erstellung einer Nachricht ohne Anmeldung. Lassen Sie sich durch die Eingabemasken führen und senden Sie Ihre Nachricht gesichert an die Gemeindeverwaltung. Ihre private E-Mail-Adresse oder alternativ Ihre postalische Adresse wird verwendet um Ihnen Eingangsbestätigungen und Antworten der Gemeindeverwaltung zu senden. Die Antwort der Gemeindeverwaltung kann in diesem Fall nur in Papierform rechtssicher erfolgen.

Wünschen Sie einen regulären, bzw. generell gesicherten elektronischen Schriftwechsel mit der Gemeindeverwaltung, melden Sie sich bitte an der VPS an und erstellen eine Benutzerkennung. Ihre private E-Mail-Adresse wird in diesem Fall nur verwendet, um Ihnen Benachrichtigungen über den Eingang neuer Nachrichten der Gemeindeverwaltung zu senden. Die Nachricht selbst wird Ihnen gesichert in Ihr Postfach der VPS übermittelt.

Sie werden gebeten, das Zertifikat der VPS anzunehmen. Selbstverständlich können Sie die Echtheit überprüfen: Das Zertifikat wird übertragen durch ekp.dvvbw.de und vps.kdrs.de, Authentizität überprüft durch GeoTrust bzw. Equifax Secure Certificate Authority.

Merken Sie sich bitte Ihr Kennwort, sofern Sie keine Signaturkarte verwenden. Sie benötigen dieses Kennwort zum Abruf von Antworten und zum Versenden weiterer Nachrichten an die Gemeindeverwaltung. Sofern Sie bereits angemeldet sind, verwenden Sie folgenden Link zum Erstellen einer neuen Nachricht:

Dieser Aufruf führt Sie direkt zu Ihrem Postfach in der VPS. Sie müssen sich bereits früher einmal an der VPS angemeldet haben. Sie können alle bestehenden Nachrichten von Ihnen und an Sie aufrufen. Für den Versand einer neuen Nachricht wählen Sie bitte im Postfach links "Neue Nachricht".

Kennwort vergessen? - wählen Sie den Link "Passwort vergessen?“ auf der Anmeldeseite. Ihnen wird dann die Sicherheitsfrage gestellt, welche Sie bei Einrichtung ihres Benutzerkontos hinterlegt haben. Mit der richtigen Antwort bekommen Sie ein neues Passwort übermittelt.

Allgemeine Informationen zur digitalen Signatur
Die digitale Signatur ist die elektronische Form einer Unterschrift. Es gibt verschiedene Ausprägungen der digitalen Signatur - je nachdem, was mit der Signatur erreicht werden soll bzw. was gefordert ist. Nähere Informationen zur digitalen Signatur erhalten Sie unter www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Moderner-Staat/ElektronischeSignatur/elektronischesignatur_node.html

Verschiedene Anbieter haben digitale Signaturen im Portfolio. Eine Übersicht über akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.

Nutzer, die bereits im Besitz einer Signaturkarte und weiterer Komponenten (z.B. Kartenleser) sind, können diese für die Registrierung bei der VPS verwenden. Hierfür müssen jedoch bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

Die Nutzung einer Signaturkarte für die Registrierung sowie für die nachfolgenden Anmeldungen (Login’s) in der VPS setzt derzeit voraus, dass folgende Softwarekomponenten auf Ihrem Rechner installiert sind:

  • die Basiskomponenten 2.1 von OpenLimit SignCubes in der Version 2.1.6.3
  • die Java-Laufzeitumgebung (JRE) von SUN in der Version 1.5.X oder 1.6.X.

Bitte beachten Sie: Jede Softwareinstallation ist ein Eingriff in das Betriebssystem. Die Gemeinde Gäufelden übernimmt für die genannten Programme sowie für deren Funktion und Gebrauchsfähigkeit keine Haftung oder Gewähr. Alle Urheberrechte liegen beim Programmautor. Bitte beachten Sie die allgemeinen und rechtlichen Hinweise, die die Programmautoren in den Programmen oder Dokumentationen beigelegt haben.

Verschlüsselung Ihrer Dokumente

Zur Sicherung der Vertraulichkeit senden Sie Ihre Mitteilungen  verschlüsselt an die Gemeindeverwaltung Gäufelden. Bei Verwendung der Virtuellen Poststelle werden Ihre Dokumente automatisch verschlüsselt an die Gemeindeverwaltung Gäufelden übertragen.

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

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