Haftungsausschluss bei Querverweisen
Die Gemeinde Gäufelden ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Gäufelden insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
"Links"
Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Gemeinde Gäufelden hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Gemeinde Gäufelden von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
Elektronische Kommunikation
Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Ein zentrales Element von service-bw ist ein Webportal, das für alle Bürger offen steht. Möchten Sie eine Anfrage, einen Antrag, eine Beschwerde oder einen Widerspruch an die Gemeindeverwaltung Gäufelden elektronisch einreichen, können Sie dies über service-bw tun. Sie können elektronische Anfragen auch direkt an die zuständige Behörde richten, falls diese für dienstliche Zwecke entsprechende E-Mail-Adressen bereithält. Eine solche Kommunikation ist jedoch nicht vor dem Einblick Dritter geschützt, während Sie bei der Verwendung von service-bw verschlüsselt und von anderen nicht einsehbar mit der Behörde kommunizieren können. Verschlüsselte Mails nimmt die Gemeindeverwaltung Gäufelden derzeit gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG nur über service-bw entgegen.
Bitte beachten Sie, dass für alle Anträge, für die die gesetzliche Schriftform vorgesehen ist, eine rechtswirksame Erklärung nur unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgegeben werden kann. Solche Anfragen nimmt die Gemeindeverwaltung gemäß § 3a Abs. 1 Satz 2 derzeit nur über service-bw entgegen, für die sie hiermit einen Zugang für digital signierte und verschlüsselte Dokumente eröffnet. Nähere Erläuterungen zur qualifizierten elektronischen Signatur erhalten Sie am Ende dieser Hinweisseite.
Ausnahmen von der Beschränkung des § 3a Abs. 1 Satz 2 LVwVfG erfolgen nur in den durch Landesgesetz nach § 71a LVwVfG angeordneten Fällen.
Die Gemeinde Gäufelden kann derzeit nur elektronisch eingereichte Dokumente bearbeiten, die in den folgenden Formaten an die Behörde gerichtet werden:
- Portable Document Format (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word (.doc)
- Textdateien im Format ANSI (.txt)
- Tagged Image File Format (.tif)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Graphics Interchange Format (.gif)
Elektronische Dokumente in anderen Formaten werden zwar entgegengenommen, können gemäß § 3a Abs. 3 LVwVfG erst dann bearbeitet werden, wenn der Absender das Dokument in einem der genannten Formate oder in Schriftform nachreicht.
Aus Sicherheitsgründen werden Anhänge in folgenden Formaten vor der Speicherung im VPS-Postfach gefiltert: .exe, .com, .bat, .cmd, .pif., .reg, .ink, .js, .vbs, .vbe, .scr, .msi, .dll, .ocx. Der Nutzer wird in diesen Fällen benachrichtigt, dass ein Mailanhang ausgefiltert wurde.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr