Bodenrichtwertkarten Gäufelden
Vom Gutachterausschuss Oberes Gäu wurden die Bodenrichtwerte 2019/2020 ermittelt
Die bei den Gemeinden eingerichteten Gutachterausschüsse haben nach § 196 Baugesetzbuch die Verpflichtung, mindestens alle zwei Jahre Bodenrichtwerte zu ermitteln. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhält sämtliche von Notaren beurkundete Kaufverträge über Grundstücke in Gäufelden und wertet diese Kaufverträge aus. Mit dieser „Kaufpreissammlung“ ermittelt der Gutachterausschuss durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke entsprechend dem unterschiedlichen Entwicklungszustand. Die Bodenrichtwerte sind u.a. Grundlage für Verkehrswertermittlungen des Gutachterausschusses und privater Gutachter sowie für die Bewertungen des Finanzamts.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Oberes Gäu bei der Stadt Herrenberg veröffentlicht alle zwei Jahre - am Ende jeden geraden Kalenderjahres - eine Bodenrichtwertkarte. Immer rückwirkend zum 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres werden die neuen Bodenrichtwerte ermittelt. Die neuen Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 31.12.2020 wurden flächendeckend für das Gebiet des Gutachterausschusses Oberes Gäu veröffentlicht.
Die Bodenrichtwertkarten für Gäufelden ab 2012 können unter folgendem Link als PDF-Dateien kostenlos heruntergeladen werden:
Bodenrichtwertkarten Gäufelden
Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte (PDF-Datei)
Bitte lesen Sie diese Erläuterungen vor der Benutzung der Bodenrichtwertkarte, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Ältere Bodenrichtwertkarten oder schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Interessierte gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Oberes Gäu. Mündliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten werden kostenfrei erteilt.
Synonyme: Grundstückspreis, Bodenpreis