Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Gäu
Die Gemeinden Bondorf, Gäufelden, Jettingen und Mötzingen bilden den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Gäu (GVV Oberes Gäu).
Der Verband erfüllt anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit u.a. die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan).
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverband Oberes Gäu ist seit dem 07. Juli 1995 rechtskräftig. Der Plan ist seither acht Mal geändert worden. Der Wirksamkeitsbeschluss für die 8. Änderung wurde in der Verbandsversammlung vom 30.11.2020 gefasst und nach der Genehmigung durch das Landratsamt Böblingen durch Bekanntmachung in den Mitteilungsblättern am 28.01. bzw. 29.01.2021 in Kraft getreten.
9. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Oberes Gäu
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.06.2023
Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf der 9. punktuellen Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Begründung inklusive Anlagen (Übersichtslagepläne, Punktuelle Änderungen, Umweltberichte) wird in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023 im Internet unter https://www.gaeufelden.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mailadresse: jochen.kugler@gaeufelden.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Oberes Gäu, Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Gäufelden, Rathaus Öschelbronn, Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können im gleichen Zeitraum im Rathaus Jettingen und Rathaus Mötzingen jeweils während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. - Vereinigungen i.S.d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Planunterlagen
Detaillierte Pläne zu den Änderungen
vorliegende Umweltberichte:
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Kleingartengelände Zinsgraben II – Änderung und Erweiterung“ - Teilbereich II - in Nebringen (Fassung vom 11.05.2023)
Umweltberichte zu den Teilflächen „Schuppengebiet Öschelbronn - Erweiterung“ in Öschelbronn und „Erweiterung Umspannwerk" in Oberjettingen (Fassung vom 14.07.2023)
Umweltbelange zum Bebauungsplan „Kirchäcker“ in Tailfingen, Begründung vom 02.02.2023
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ in Unterjettingen (Fassung vom 04.08.2022)
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Ost“ in Unterjettingen (Fassung vom 13.07.2020)
Umweltbericht zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan „Sondergebiet Kröpfle“ in Oberjettingen (Fassung vom 04.04.2023)
Umweltbericht zum „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ (wird im weiteren Verfahren ergänzt)