Gebühren/Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen der Ortsbücherei Gäufelden in der Übersicht
- Benutzung und Anmeldung
- Ausleihgebühren
- Entleihung und Rückgabe - Leihfristen
- Fernleihe
- Behandlung der Medien, Haftung und Schadenersatz
- Mahngebühren
- Leserausweis
- Ausschluss von der Bücherei-Benutzung
- Inkrafttreten
- Im übrigen gilt
Besondere Benutzungsordnung für die DVD-Ausleihe
Benutzung und Anmeldung
Die Ortsbücherei Gäufelden ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Gäufelden. Der/die Benutzer/in meldet sich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Jede/r Benutzer/in erhält einen Benutzerausweis, der Eigentum der Ortsbücherei bleibt. Er ist bei der Ausleihe stets vorzulegen. Sein Verlust ist der Ortsbücherei unverzüglich anzuzeigen, ebenso Namensänderungen, sowie Änderungen der Adresse bzw. der Telefonnummer.
Ausleihgebühren
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können kostenlos ausleihen.
Erwachsene haben die Wahl zwischen einer jährlichen Gebühr oder Einzelgebühren je Medium:
- Jahresgebühr für 12 Monate: € 15,00
- Einzelgebühr je Medium: € 1,00
Entleihung und Rückgabe - Leihfristen
Bücher, Tonträger, DVDs und Spiele werden dem Benutzer bis zu vier Wochen überlassen. Eine Verlängerung der Leihfrist um weitere vier Wochen ist möglich, wenn keine Vormerkungen auf das jeweilige Medium vorliegen. Die Anzahl der auszuleihenden Medien kann beschränkt werden. Medien des Präsenzbestandes (Lexika u.ä.) werden i.d.R. nicht ausgeliehen. Für verloren gegangene Spielteile wird eine Gebühr von € 1,00 pro Teil verlangt. Sonderspielteile müssen vom Benutzer wiederbeschafft werde.
Zeitschriften können, abgesehen vom gerade aktuellen Heft, für zwei Wochen ausgeliehen werden.
E-Reader werden dem Benutzer bis zu zwei Wochen überlassen. Auch hier ist eine Verlängerung der Leihfrist um jeweils zwei Wochen möglich, sofern keine Vormerkungen auf die betreffenden Medien vorliegen.
Fernleihe
Bücher, die nicht im Bestand der Ortsbücherei Gäufelden sind und auch in den umliegenden Stadt- bzw. Ortsbüchereien nicht vorhanden sind, werden nach Möglichkeit durch den Fernleihverkehr bei der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart beschafft.
Der Benutzer hat dafür pro Bestellung 1,50 € zu bezahlen. Dieser Betrag wird auch bei einer späteren Stornierung der Bestellung bzw. bei negativer Erledigung (Buch nicht entleihbar/nicht vorhanden) erhoben bzw. einbehalten. Zuzüglich fallen noch die entstandenen Versandkosten an.
Behandlung der Medien, Haftung und Schadenersatz
Das Interesse der Allgemeinheit verpflichtet die Benutzer, die Medien pfleglich zu behandeln. Bei der Entgegennahme ebenso wie bei der Rückgabe hat der Benutzer auf etwaige Mängel hinzuweisen.
Der Verlust von Medien ist der Büchereiverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Die Benutzer sind für den Verlust und die Beschädigung der ausgeliehenen Medien in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Schäden durch normale Abnutzung fallen nicht darunter. Zu ersetzen ist der Zeitwert des jeweiligen Mediums zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2,50 €. Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder.
Benutzer, in deren Wohnung bzw. engstem persönlichen Umfeld eine schwere ansteckende Krankheit auftritt, dürfen die Ortsbücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Sie haben die Büchereiverwaltung zu verständigen und für Desinfektion der Medien Sorge zu tragen.
Mahngebühren
Bei allen Medien außer Zeitschriften wird eine Mahngebühr in Höhe von € 1,50 pro Mahnung nach Überschreiten der Leihfrist erhoben. Die Mahngebühren erhöhen sich bei jeder weiteren angefangenen Überziehungswoche um weitere € 1,50.
Bei Zeitschriften wird eine Mahngebühr in Höhe von € 1,50 pro Mahnung nach Überschreiten der Leihfrist um mehr als einen Tag erhoben. Die Mahngebühren erhöhen sich danach bei jeder weiteren Überziehungswoche um weitere € 1,50.
In der 6. Woche nach Ablauf der Leihfrist wird eine Gebühr fällig, die sich aus dem Zeitwert der ausgeliehenen Medien zuzüglich der angelaufenen Mahngebühren und einer Bearbeitungsgebühr von € 2,50 errechnet.
Die Gebühren und eventuelle Schadenersätze entstehen mit Überschreiten der Leihfrist bzw. nach Feststellung des Schadeneintritts durch die Büchereiverwaltung. Sie werden mit der Anforderung fällig und sind sofort an die Büchereiverwaltung zu entrichten.
Die Büchereiverwaltung kann bei einem nachgewiesenen berechtigten Grund auf die Gebühr ganz oder teilweise verzichten.
Leserausweis
Die Erstausstellung eines Leserausweises ist kostenfrei. Bei Verlust des Leserausweises werden für einen Ersatzausweis 1,50 € erhoben.
Es werden max. 2 Ersatzausweise ausgestellt.
Ausschluss von der Bücherei-Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und gegen die Hausordnung verstoßen, können von der Büchereiverwaltung von der weiteren Benutzung der Ortsbücherei zeitweise oder auf Dauer ausgeschlossen werden.
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 17.04.2018 in Kraft.
Im Übrigen gilt
In besonderen Fällen behält sich die Büchereileitung vor, Ausnahmen zu den bestehenden Regelungen zuzulassen.
Sonderregeln für die DVD-Ausleihe und die Bibliothek der Dinge
Abweichend von der Benutzungsordnung der Bücherei gelten für das Entleihen einige Sonderregeln.
DVD-Ausleihe
- Bei Beschädigung oder Verlust wird ein Ersatz bis zur Höhe des jeweiligen Ladenpreises sowie eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € erhoben.
- Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zur DVD-Ausleihe erforderlich.
- Kopieren der DVDs und öffentliche Aufführungen sind nicht erlaubt.
- Bei der Ausgabe der DVDs werden die Altersangaben gemäß den FSK-Vorschriften beachtet.
- Im übrigen gilt die Benutzungsordnung der Bücherei entsprechend.
Bibliothek der Dinge
- gültiger Bibliotheksausweis (Jahresgebühr) ab 18 Jahren
- Zwei „Dinge / Zwei Wochen Leihfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit
- Persönliche Daten sind zu löschen und Geräte auf Werkseinstellungen zurückzusetzen.
Persönliche Wechselträger sind zu entfernen. - Die Nutzung sämtlicher „Dinge“ erfolgt auf eigene Gefahr. Es können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.
Wichtig!
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