Tagespflege für Kleinkinder
TAKKI im Landkreis Böblingen
TAKKI ist die Abkürzung für: "Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen". Um mehr Kindertagespflegeplätze für kleine Kinder zu schaffen, um das Engagement der Kindertagespflegeperson stärker zu würdigen, und um Eltern eine echte Wahl zwischen Einrichtungen und Kindertagespflege zu ermöglichen, wurde TAKKI gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, dem Landkreis Böblingen sowie den Tages- und Pflegeelternvereinen eingeführt. Das Konzept bezieht sich auf die Betreuung von unter dreijährigen Kindern im Haushalt der Betreuungsperson oder in anderen geeigneten Räumen. Auch die Gemeinde Gäufelden beteiligt sich an dem Programm.
Besonderheiten von TAKKI für Eltern
Für Eltern die ihr unter dreijähriges Kind in Kindertagespflege betreuen lassen, entstehen die gleichen Kosten wie für die Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Sie bezahlen das Betreuungsgeld an die Wohnortgemeinde / Stadt. Die Gemeinde / Stadt bezahlt die Tagespflegeperson nach den geltenden Richtsätzen im Landkreis Böblingen und übernimmt den Differenzbetrag.
Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren nach dem TAKKI-Modell orientieren sich an den Benutzungsgebühren für die Kinderkrippen der Gemeinde Gäufelden und betragen ab dem 01.08.2025:
Aktuelles Gebührenverzeichnis der Gemeinde Gäufelden für TAKKI (gültig ab 01.08.2025)
Besonderheiten von TAKKI für die Kindertagespflegeperson
Jede Kindertagespflegeperson, die bei TAKKI mitmacht, erhält das Betreuungsgeld nach den Richtsätzen des Landkreises Böblingen, gestaffelt nach Betreuungsumfang, von der Stadt / Gemeinde, in der das betreute Kind wohnt.
Die Kindertagespflegeperson bleibt auch bei TAKKI weiterhin selbstständig tätig. Die Bezahlung erfolgt durchgehend über zwölf Monate. Weiterhin erhält sie von der Kommune für bis zu achtundzwanzig betreuungsfreie Tage plus zwei Fortbildungstage und bis zu dreißig Krankheitstage pro Kalenderjahr den Aufwandsersatz erstattet.
Sie hat dadurch finanzielle Sicherheit und das Kindertagespflegeverhältnis wird nicht durch die Abwicklung von Zahlungsvorgängen belastet.
Die Kindertagespflegeperson muss mindestens einen Betreuungsplatz für ein unter dreijähriges Kind anbieten.
Voraussetzung für die Kindertagespflegeperson
Die Tagespflegeperson muss sich mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizieren.
Hiervon sind 50 Unterrichtseinheiten vorbereitend und 250 Unterrichtseinheiten praxisbegleitend zu absolvieren.Die Grundqualifizierung ist kostenlos.
Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (wird über die Tagespflegevereine beantragt).
Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung mit der Gemeinde / Stadt, von der die Kindertagespflegeperson das Betreuungsgeld bezahlt bekommt und eines Betreuungsvertrags „TAKKI“ mit den Eltern / Personensorgeberechtigten des Tageskindes.
Bezahlung nach den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem zuständigen Tagespflegeverein und der Kommune.
Suchen Sie für Ihr Kind eine Tagesmutter oder einen Tagesvater? Oder möchten Sie selbst Tagespflegeperson werden und Tagespflegekinder betreuen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an den Tages- und Pflegemutter e.V. Leonberg.
Der Tageselternverein berät, qualifiziert und vermittelt im Auftrag des Kreisjugendamts Böblingen Tagespflegepersonen.
Eltern wenden sich zur Vermittlung und Beratung an den Verein.
Die Grundqualifizierung und Praxis begleitenden Gesprächskreise werden vom Verein angeboten.
Tageskinder e.V. Leonberg
Bergstraße 4/1
71229 Leonberg
Telefonnummer: 07152 906497-0
info(@)tageskinder-leonberg.de
Web: www.tagesmuetter-leonberg.de






