Grundsteuer 2024
Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung anstelle von Steuerbescheiden
Die Gemeindeverwaltungmöchte auch im Bereich der Steuerveranlagung rationalisieren und damit Kosten einsparen.
Im letzten Grundsteuer-Jahresbescheid war deshalb folgender Hinweis enthalten:
„Dieser Bescheid gilt bis eine Änderung eintritt, z. B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel“.
Die im letzten Grundsteuer-Jahresbescheid festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.02./15.05./15.08./15.11. oder 01.07. bei Jahreszahlern gelten auch für das Jahr 2024 und später.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 mit dem gleichen Betrag wie im Vorjahr festgesetzt.
Einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024 erhalten diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen
- eine Änderung auf 01.01.2024
- eine Änderung im Laufe des Jahres 2023
eingetreten ist.
Für diejenigen Steuerschuldner, die demnach für das Jahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen für 2024 ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973).
Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2024 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten. Das bisherige Buchungszeichen gilt weiter, bitte geben Sie es bei Ihrer Zahlung an.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Gemeinde Gäufelden, Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt wenn der Widerspruch beim Landratsamt Böblingen, Parkstraße 16, 71034 Böblingen erhoben wird.
Bei Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Böblingen, Telefonnummer: 07031/13-3665.
G r u n d s t e u e r 2 0 2 4
Hebesätze
Grundsteuer A (Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft) 340 v.H. des Messbetrags
Grundsteuer B (Grundstücke) 370 v.H. des Messbetrags
Schuldner
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist.
Fortschreibung
Fortschreibungszeitpunkt ist bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Veräußerung, Änderung der Art des Grundstückes etc.) der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt. Grundsätzlich kann derzeit davon ausgegangen werden, dass das Finanzamt für die Fortschreibung drei Monate (teilweise auch länger) benötigt.
Bei Grundstücksveräußerungen im Jahr 2023 oder noch früher, bei denen noch keine Fortschreibung erfolgt ist, erhalten die bisherigen Eigentümer weiterhin den Grundsteuerbescheid. Erst nach erfolgter Fortschreibung wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer herangezogen. Aus diesem Grund muss die noch fällig werdende Grundsteuer weiterhin vom bisherigen Eigentümer bezahlt werden. Ist dann die Fortschreibung erfolgt, wird der neue Eigentümer rückwirkend nachveranlagt und dem bisherigen Eigentümer die zu viel entrichtete Grundsteuer wieder erstattet.
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vierteljährlichen Raten auf Quartalsmitte zur Zahlung fällig (also zum: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres).
Grundsteuerbeträge bis zu 15,00 Euro werden in einer Rate am 15.08., Grundsteuerbeträge zwischen 15,01 Euro und 30,00 Euro in zwei Raten am 15.02. und am 15.08. jeden Jahres zur Zahlung fällig.
Bitte machen Sie vom Abbuchungsverfahren Gebrauch!
Eine Einzugsermächtigung trägt dazu bei, bei der Gemeindekasse Aufwand und damit Kosten einzusparen. Für den Steuerzahler entfällt das Ausfüllen von Überweisungsbelegen und das Überwachen von Zahlungsterminen.
Informationen hierzu, sowie das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Gemeinde Gäufelden, Gemeindekasse, Telefonnummer: 07032/7802-126 oder laden es sich hier herunter.
Sonstiges
Erfolgt im Laufe des Jahres eine Änderung des Grundsteuermessbetrages, so erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Dieser Bescheid setzt dann Nachzahlungen oder Erstattungen aus früheren Zeiträumen fest und gibt Ihnen den neuen Grundsteuerbetrag und die neuen Raten bekannt.
Für weitere Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen die Gemeinde Gäufelden, Steueramt, Frau Sabrina Egeler, unter Telefonnummer: 07032/7802-128 gerne zur Verfügung.